Künstler: Verlängerung der SVS Überbrückungsfinanzierung
Am 15.1.2021 wurde die SVS-Überbrückungsfinanzierung für Künstler für 2021 verlängert.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Am 15.1.2021 wurde die SVS-Überbrückungsfinanzierung für Künstler für 2021 verlängert.
Durch den Härtefall-Fonds sollen Unternehmerinnen und Unternehmer in der Corona-Krise Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten bekommen.
Vor wenigen Tagen hat die Regierung eine weitere Hilfsmaßnahme auf den Weg gebracht, auf die lange gewartet wurde. Der neue Verlustersatz soll vor allem Handel & Co. unter die Arme greifen und kann bis zu 3 Mio betragen. Der sogenannte Fixkostenzuschuss II 800 Tsd hingegen ist mit € 800.000 begrenzt. Achtung! Man hat die Wahlmöglichkeit zwischen Verlustersatz oder FKZ 800.000!
Der erweiterte Lockdown-Umsatzersatz wird bis 31.12.2020 verlängert.
Der Fixkostenzuschuss (FKZII 800.000) kann seit 23.11.2020 über FinanzOnline beantragt werden!
Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den vom erweiterten Lockdown betroffenen Unternehmen bis zu 80% ihres Umsatzes ersetzt. Die Beantragung kann bis spätestens 15.12.2020 über FinanzOnline erfolgen.
Neben dem Künstler-Überbrückungsfonds der SVS, dem Härtefallfonds der WKO und dem COVID-19-Fonds des ksvf gibt es im November zwei weitere wichtige Fördermöglichkeiten, nämlich den Lockdown-Umsatzersatz und den Lockdown-Bonus.
Das Einkommensteuergesetz fördert Beteiligungen von Mitarbeitern am Unternehmen des Arbeitgebers dadurch, dass es den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von € 3.000 nicht erfasst.