KöSt-Zuschlag wegen unterlassener Empfängerbenennung
Die Abgabenbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er die Empfänger von Zahlungen, die der Steuerpflichtige steuerlich, als Betriebsausgaben ansetzen möchte, bekannt gibt (sogenannte Empfängerbenennung).