Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Damit Sie keine Frist übersehen, finden Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Termine für September 2026
Ordinationshilfen in Arztpraxen können unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Gefahrenzulage erhalten, wenn sie überwiegend direktem Kontakt mit potenziell infektiösen Patienten ausgesetzt sind.
Viele Lieferanten bieten Treueprogramme an: Kundinnen und Kunden sammeln Punkte und können diese später gegen Waren oder Prämien einlösen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte nun zu klären, ob solche Treuepunkte umsatzsteuerlich als Gutscheine gelten.
Viele Schüler und Studierende sammeln in den Sommerferien Berufserfahrung oder verdienen etwas dazu. Ob Ferialjob oder Pflichtpraktikum, macht dabei arbeits- und sozialversicherungsrechtlich einen Unterschied.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte zu klären, ob handelbare Aktienoptionen, die bereits vor Beginn des Dienstverhältnisses gewährt und zu einem fremdüblichen Preis erworben werden, als Vorteil aus dem Dienstverhältnis gelten und wann diese gegebenenfalls als zugeflossen gelten.
Begünstigungen gemeinnütziger bzw. mildtätiger Vereine sind daran geknüpft, dass der Verein nach der Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung seiner begünstigten Zwecke dient. Beim Ansparen von Reserven bzw. beim Vermögensaufbau müssen begünstigte Vereine daher Besonderheiten beachten.
Mit 1.1.2027 soll die steuerliche Begünstigung von Firmenfahrzeugen in Form von E-Autos eingeschränkt werden.
Das bisher in Wien gültige Wiener Grundsteuerbefreiungsgesetz wurde Anfang des Jahres aufgehoben, womit die darin geregelten Befreiungen enden.
Der Abzug von Vorsteuern und Werbungskosten aus der Anschaffung oder Errichtung eines Gebäudes ist bereits vor Erzielung von Einkünften aus der Vermietung des Gebäudes zulässig, sofern das gegenständliche Objekt zukünftig tatsächlich bzw. aus umsatzsteuerlicher Sicht mit Umsatzsteuer vermietet wird. Die Absicht, Einkünfte aus der Vermietung zu erzielen, muss klar nach außen in Erscheinung treten.