Einsicht in das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
Bis 2022 war die Einsicht in das Register für jedermann möglich. Durch ein Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH) wurde diese Möglichkeit wieder aufgehoben.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Bis 2022 war die Einsicht in das Register für jedermann möglich. Durch ein Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH) wurde diese Möglichkeit wieder aufgehoben.
Seit 2019 war eine Anpassung von Familienleistungen für Kinder, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, an den dortigen Lebenshaltungsindex vorgesehen. Betroffen waren somit EU-Bürger, die in Österreich arbeiten und deren Kinder im EU-Ausland leben. In einem aktuellen Erkenntnis hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun festgestellt, dass diese Indexierung gegen europäisches Recht verstößt. Österreich muss den Betroffenen die gekürzten Beträge rückerstatten.
Wer längere Zeit auf die Erstattung von zu viel bezahlter Umsatzsteuer warten muss, hat nach Unionsrecht Anspruch auf Zinsen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden.
Die derzeitige COVID-19-Krise trifft die heimische Wirtschaft mit voller Härte. Die EU-Kommission hat mittlerweile die Obergrenzen für den Fixkostenzuschuss II auf € 1,8 Mio. und den Verlustersatz auf € 10 Mio. erhöht.
Im Rahmen des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes wurde eine Zinsschrankenregelung in das österreichische Körperschaftsteuergesetz aufgenommen. Dies war notwendig, um EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch überhöhte Zinszahlungen zu erfüllen.
Die Lieferschwelle gilt ab 1.7.2021 nicht mehr. Für österreichische Unternehmer kann es daher zur Anwendung von ausländischen Rechnungsausstellungsvorschriften kommen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über die Vorabentscheidungsfragen zur Energieabgabenvergütung entschieden.
Im Falle der Nichtbereithaltung bzw -stellung von Lohnunterlagen darf nur mehr eine einzige Geldstrafe bis zum gesetzlich vorgesehenen Höchstmaß verhängt werden, auch wenn es um die Lohnunterlagen mehrerer Arbeitnehmer geht.
Ab dem 1.1.2020 sind für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung verpflichtend neue Vorschriften einzuhalten. Andernfalls droht die Umsatzsteuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung.
Die Regelungen zum Erlag einer Sicherheitsleistung und zum Zahlungsstopp sind nicht mehr anwendbar. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber neue Bestimmungen zur Bekämpfung des Sozialbetrugs erlassen wird.