Ausweitung der Spendenbegünstigung 2024
2024 bringt grundlegende Erweiterungen der Spendenabsetzbarkeit und Neuerungen zur Gemeinnützigkeit.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
2024 bringt grundlegende Erweiterungen der Spendenabsetzbarkeit und Neuerungen zur Gemeinnützigkeit.
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Gebäudes im Rahmen der Abschreibung von der Steuer abgesetzt werden. Fraglich ist, ob Abschreibungsbeträge, die übersehen wurden, steuerlich nachgeholt werden können.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen für den Euroraum neuerlich um 0,5 %-Punkte erhöht, weshalb diese erstmals seit 2008 bei 3,0 % liegen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen für den Euroraum neuerlich um 0,5 %-Punkte erhöht, weshalb diese erstmals seit 2008 bei 3,0 % liegen.
Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde als wirtschaftsfördernde Maßnahme der Investitionsfreibetrag mit Wirksamkeit ab 1.1.2023 eingeführt. Er stellt eine zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe dar und mindert somit den zu versteuernden Gewinn.
Die Finanzverwaltung hat bekannt gegeben, welche Prüfungsschwerpunkte durch Finanzpolizei und Finanzamt in nächster Zukunft gesetzt werden.
Der Finanzminister hat nun festgelegt, in welcher Form die Angaben des Steuerpflichtigen zu erfolgen haben und wie bei Erwerben derselben Kryptowährung in zeitlicher Aufeinanderfolge die Anschaffungskosten anzusetzen sind.
Zu Beginn des Steuerjahres sollten insbesondere in der Umsatzsteuer Wahlrechte beachtet werden, die nur am Anfang des Jahres ausgeübt werden können.
Das BMF hat aufgrund der jüngsten Leitzinssatzerhöhung der EZB um 0,5 Prozentpunkte neuerlich einen Erlass über die Erhöhung der Zinssatzanpassungen veröffentlicht. Für veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuern 2021, die nach dem 30.9.2022 bescheidmäßig festgesetzt werden, gilt somit wieder eine höhere Anspruchsverzinsung.
Das BMF hat aufgrund der jüngsten Leitzinssatzerhöhung der EZB um 0,75 Prozentpunkte neuerlich einen Erlass über die Erhöhung der Zinssatzanpassungen veröffentlicht. Für veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuern 2021, die nach dem 30.9.2022 bescheidmäßig festgesetzt werden, gilt somit wieder eine höhere Anspruchsverzinsung.