Progressionsabgeltung 2024
Um die hohe Inflation abzumildern, wurden auch 2024 die Progressionsstufen sowie bestimmte Freibeträge in Abhängigkeit von der Inflationsrate angehoben.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Um die hohe Inflation abzumildern, wurden auch 2024 die Progressionsstufen sowie bestimmte Freibeträge in Abhängigkeit von der Inflationsrate angehoben.
2024 bringt insbesondere Familien mit Kindern weitere steuerliche Erleichterungen.
Mit der neuesten Novelle zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wurden diverse Verbesserungen umgesetzt, wie etwa die umfassende Zusammenarbeit zwischen den Behörden oder die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse einen Auszug aus dem Register abzurufen.
Aufgrund der steigenden Popularität von Start-Up Unternehmen und der mangelhaften Flexibilität des derzeitigen Gesellschaftsrechts hat der Gesetzgeber eine Start-Up-Offensive für das Gesell-schaftsrecht angekündigt. Darunter fällt zB die Einführung einer neuen Gesellschaftsform, die Her-absetzung des Mindeststammkapitals für GmbHs sowie steuerlich attraktive Mitarbeitergewinnbetei-ligungen. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
In unserer letzten Ausgabe haben wir Sie über die Verlängerung des Energiekostenzuschusses I und den neu angekündigten Energiekostenzuschuss II informiert. Wir möchten Sie weiterhin zu diesem Thema auf dem Laufenden halten und haben Ihnen nachstehend die bisher ergangenen Neuigkeiten zusammengefasst:
Hinsichtlich Energiekostenzuschuss 1 betrug der ursprüngliche Förderzeitraum Februar 2022 bis September 2022. Dieser Förderzeitraum wird nun bis Ende Dezember 2022 verlängert (sogenannter Energiekostenzuschuss 1 - 4. Quartal).
Die Bundesregierung hat die ersten Grundsätze für die Beantragung eines Energiekostenzuschusses 2 veröffentlicht.
Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Einreichung und Abwicklung erfolgt ganz einfach online und weitestgehend automatisiert.
2023 hat der Gesetzgeber neue Begünstigungen für Investitionen und Steuersenkungen vorgesehen. Wir geben Ihnen dazu einen Überblick.
Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde als wirtschaftsfördernde Maßnahme wieder eingeführt. Er kann für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die ab 1.1.2023 angeschafft oder hergestellt werden.