WARNUNG: BMF warnt vor betrügerischen SMS-Nachrichten.
BMF warnt vor betrügerischen SMS-Nachrichten. Aktuell wird eine Nachricht per SMS verbreitet, die als Absender „FINANZAMT“ aufweist. Diese Nachricht ist eine Fälschung!
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
BMF warnt vor betrügerischen SMS-Nachrichten. Aktuell wird eine Nachricht per SMS verbreitet, die als Absender „FINANZAMT“ aufweist. Diese Nachricht ist eine Fälschung!
Damit Sie keine Frist übersehen, finden Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Termine und Fristen für Juli bis September 2025
Gerichtsurteile klärten: Kreditkartenzahlung zählt erst bei Abbuchung, Grundstückspreise sind nach Wert aufzuteilen, Verkäufe an eigene GmbHs mit Verkehrswert zu versteuern, Vermietung nur bei Langfristigkeit keine Liebhaberei.
Vorsteuererstattung aus der EU erfordert genaue Antragstellung bis Ende September. Ferienjobs und Praktika bringen unterschiedliche steuerliche Folgen. Zinsen wurden gesenkt. Höchstgerichte klärten u. a. Grundstücksbewertung, Kreditkartenzahlung und Liebhaberei.
Ab 2026 werden Zwischensteuer, Stiftungseingangssteuer und das Grundstücksteueräquivalent für Privatstiftungen erhöht. Auch die Körperschaftsteuervorauszahlungen steigen.
Ab 2025 wird die Basispauschalierung erleichtert, ab 2026 steigen Steuern für Stiftungen und Grundstückszuwendungen.
Das BBG 2025 erweitert die Grunderwerbsteuer auf mehr Anteilserwerbe und hebt bei Immobiliengesellschaften die Bemessungsgrundlage sowie den Steuersatz deutlich an.
Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt u. a. einen Umwidmungszuschlag bei Immobilien, eine steuerfreie Mitarbeiterprämie, verbesserte Pendlerbegünstigungen und eine USt-Befreiung für Verhütungs- und Hygieneartikel.
Der zweite Teil des Budgetsanierungsgesetzes bringt höhere SV-Rückerstattungen und KV-Beiträge für Pensionisten sowie inflationsbedingte Gebührenerhöhungen ab Juli 2025.
Die Abgabenbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er die Empfänger von Zahlungen, die der Steuerpflichtige steuerlich, als Betriebsausgaben ansetzen möchte, bekannt gibt (sogenannte Empfängerbenennung).