Klientenportal


Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.

Aktuelle Steuernews 25.Nov..2020

Fixkostenzuschuss II - 800.000

Was ist der Fixkostenzuschuss II

Mit dem Fixkostenzuschuss I konnten Unternehmen ihre Fixkosten anteilig decken. Mit 23. November 2020 startete die Gewährung des Fixkostenzuschusses II mit EUR 800.000. Beim FKZ II 800.000 wurden der Antragstellerkreis und der Betrachtungszeitraum erweitert, und weitere Fixkostenelemente inkludiert, um damit noch mehr Unternehmen im Rahmen des Hilfs-Fonds zu helfen.

Übersicht zu Voraussetzungen und Abwicklung

  • Umsatzausfälle von mindestens 30% (maßgeblich sind die  Waren- und Leistungserlöse der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerveranlagung)
  • Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16.9.2020 und längstens bis zum 30.6.2021 entstanden sein.
  • Für bis zu zehn Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen, oder jeweils zwei zusammenhängende Blöcke
  • zusätzliche Fixkostenpositionen (zB AfA)
  • Der Fixkostenzuschuss richtet sich nach dem prozentualen Umsatzausfall (zB Umsatzausfall 50% ergibt FKZ 800.000 von 50% der Fixkosten)
  • Option für einen pauschalen Fixkostenzuschuss von 30% des Umsatzausfalles (für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als EUR 120.000 im letztveranlagten Jahr)
  • Neugründer: Antrag auf Grundlage einer Planungsrechnung möglich.
  • Auszahlung erfolgt in 2 Tranchen die separat beantragt werden müssen

Mögliche Betrachtungszeiträume (Vergleichszeitraum ist jeweils der entsprechende Zeitraum des Jahres 2019):

  • Betrachtungszeitraum 1: 16. September 2020 bis 30. September 2020
  • Betrachtungszeitraum 2: Oktober 2020
  • Betrachtungszeitraum 3: November 2020
  • Betrachtungszeitraum 4: Dezember 2020
  • Betrachtungszeitraum 5: Jänner 2021
  • Betrachtungszeitraum 10: Juni 2021

Anträge können für maximal zehn Betrachtungszeiträume gestellt werden, die unterschiedlich ausgewählt werden können:

  • Entweder alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängend
  • Oder zwei Blöcke von jeweils zeitlich zusammenhängenden Betrachtungszeiträumen
    (zwischen den Blöcken ist eine zeitliche Lücke zulässig)
  • Unzulässig sind Anträge für den Betrachtungszeitraum November 2020, wenn der Antragsteller für den gesamten
  • Betrachtungszeitraum November 2020 einen Lockdown-Umsatzersatz in Anspruch nimmt. Der November 2020 gilt dann aber nicht als Lücke.
  • Falls der Antragsteller nur für Teile eines ausgewählten Betrachtungszeitraumes einen Lockdown-Umsatzersatz in Anspruch nimmt, ist ein Antrag für diesen Betrachtungszeitraum zwar zulässig, der Fixkostenzuschuss wird jedoch gekürzt.

Wichtig: Um eine geordnete Abwicklung sicherzustellen, muss ein Lockdown-Umsatzersatz zeitlich immer vor dem Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden.

Factsheet Fixkostenzuschuss II | WKO
Details zum FKZ I und FKZ 800.000 finden Sie auch in den jeweiligen FAQs und Richtlinien.

Hier der Link zum Artikel vom Fixkostenzuschuss I.

Kontakt