Landwirtschaftliche Fragestellungen zur Investitionsprämie
Die Investitionsprämie steht Unternehmern aller Branchen (also auch Landwirten) zu. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.