Steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung
Das Einkommensteuergesetz fördert Beteiligungen von Mitarbeitern am Unternehmen des Arbeitgebers dadurch, dass es den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von € 3.000 nicht erfasst.