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Aktuelle Steuernews 08.Juli.2020

NPO-Unterstützungsfonds - Anträge ab 8.7.2020 möglich

Das Sportministerium und das Regionalministerium haben am 2. Juli 2020 die Verordnung für den 700 Millionen Euro Non-Profit-Organisationen-Fonds (NPO) präsentiert. Ab 8. Juli 2020 ist eine Antragsstellung über eine zentrale Online-Plattform möglich: http://www.npo-fonds.at
Bitte beachten Sie das Ende der Antragsfrist per 31.12.2020.

Wer kann einen Zuschuss aus dem NPO-Unterstützungsfonds erhalten?

  • gemeinnützige Organisationen aus verschiedensten Bereichen, wie etwa: Gesundheit, Kunst und Kultur, Pflege, Sport, Tierschutz, Frauen und Gleichstellung, Gedenk- und Erinnerungsarbeit, Soziales und Inklusion, etc.
  • Freiwillige Feuerwehren (wie in den landesgesetzlichen Vorschriften definiert)
  • Gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften

Folgende Kosten für den Zeitraum 1.4.2020 bis 30.9.2020 können gefördert werden:

  • Miete und Pacht
  • Wasser, Energie & Telekommunikation
  • Versicherungen & Lizenzkosten
  • Vorlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen
  • Steuerberatungskosten
  • Zahlungsverpflichtungen (zB für Buchhaltungen, Jahresabschluss, PR & Marketing)
  • Zinsaufwendungen (für Verpflichtungen die vor dem 10.3.2020 vereinbart wurden)
  • Personalkosten (für Personen die nach dem Behinderteneinstellungsgesetz beschäftigt sind)
  • Covid-19 bedingte Kosten (zB Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel)

Zusätzlich gibt es einen pauschalen "Struktursicherungsbeitrag"
Der Struktursicherungsbeitrag soll pauschal Kosten abgelten, die nicht unter die föderbaren Kosten fallen, wie zB Instandhaltungskosten- oder Wartungskosten und beläuft sich idR auf 7% der im Jahr 2019 erwirtschafteten Einnahmen. Dieser Struktursicherungs-Beitrag ist mit 120.000 Euro je Organisation begrenzt.

Wie hoch ist die maximale Förderung und gibt es Ausnahmen?
Grundsätzlich gilt: Ist die Summe aus förderbaren Kosten, zB Miete, Strom und Struktursicherungs-Beitrag, das sind 7% der Einnahmen aus dem Jahr 2019, höher als 3.000 Euro, wird höchstens der Einnahmen-Ausfall ersetzt – und wie folgt berechnet: Einnahmen von 1.1.2019 bis 30.9.2019 minus Einnahmen von 1.1.2020 bis 30.9.2020.
Außerdem gilt: Je Organisation bzw. verbundene Organisationen ist die Zuschusshöhe mit 2,4 Millionen Euro begrenzt. Die Summe aus förderbaren Kosten inkl. Struktursicherungs-Beitrag muss mindestens 500 Euro betragen.
Ausnahme - Neugründungen: Organisationen, die nach dem 1.1.2019 gegründet wurden, können die Einnahmen für die fehlenden Monate durch Hochrechnung oder Selbsteinschätzung bestimmen.

Antragstellung und Auszahlungsmodalitäten
Die Antragstellung erfolgt online über www.npo-fonds-at, wobei die Abwicklung der Abrechnung über die aws erfolgt. Die Auszahlung der Förderbeträge wird je nach Höhe unterschiedlich gestaltet: 

  • bis € 3.000: wird sofort ausbezahlt
  • von € 3.000 bis € 6.000: € 3.000 werden sofort ausbezahlt, der Rest erfolgt nach Prüfung der Abrechnung
  • über € 6.000: 50% werden sofort ausbezahlt, 50% nach erfolgter Prüfung der Abrechnung

Antragsprüfung und mögliche Rückforderung
Die aws und das Bundesministerium sind berechtigt, jederzeit in die sonstigen Aufzeichnungen und Belege des Antragsstellers Einsicht zu nehmen und diese zu prüfen. Bei falschen Angaben, einer Verhinderung von Kontrollmaßnahmen oder nicht fristgerechter Vorlage von Unterlagen (bis 31.12.2020) kann es zur Rückforderung von bereits ausgezahlten Förderbeträgen kommen.

Weiterführende LINKS
Das BMKOES hat den Ablauf der Förderung und Beispiele für die unterschiedlichen Auszahlungsmodalitäten übersichtlich aufgegliedert, siehe: LINK
Detaillierte Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier: FAQ
Webinar - Andrea Schellner - NPO-Unterstützungsfonds: Youtube

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Beantragung und den Abrechnungsmodalitäten!

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