Härtefallfonds Phase 2 - Frist 31. Juli 2021
ACHTUNG: Die Frist zur Beantragung der Zeiträume 1 bis 15 endet am 31. Juli 2021 (keine Verlängerung möglich!).
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
ACHTUNG: Die Frist zur Beantragung der Zeiträume 1 bis 15 endet am 31. Juli 2021 (keine Verlängerung möglich!).
Es wurde eine dritte Auszahlungsphase angekündigt, welche bis zum 30.9.2021 für die Monate Juli bis September 2021 beantragt werden kann. Die entsprechende Verordnung bleibt abzuwarten.
Tagesgelder für Dienstreisen sind nicht steuerfrei, wenn sie pauschal vergütet werden. Tagesgelder sind nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie für jede einzelne Dienstfahrt abrechnet.
Für die bereits eingebrachte COVID-19-Investitionsprämie (Einreichfrist: 28.02.2021) muss nach der geänderten Gesetzesbestimmung der Investitionsbeginn durch genau definierte „erste Maßnahmen“ bis spätestens 31. Mai 2021 erfolgen.
Durch die Vielzahl an unterschiedlichen COVID-19-Förderungen werden derzeit die Unternehmer intensiv gefordert. Wir geben Ihnen einen Überblick über die ertragsteuerliche Behandlung von Förderungen im Allgemeinen sowie einiger ausgewählter COVID-19-Förderungen im Speziellen.
Gastronomiebetriebe gehören ua zu den wirtschaftlich Hauptbetroffenen der Coronakrise. Da uns diese Pandemie wohl noch länger beschäftigen wird, ist es sinnvoll, optimale und coronataugliche Bedingungen in der Gastromie zu schaffen. Mit der Gastgärtenoffensive unterstützt die Bundesregierung Wirtinnen und Wirte bei Investitionen betreffend Erweiterung, Um- oder Neugestaltung von Gastgärten.
Seit 19.4.2021 können Anträge für den Ausfallsbonus für Privatzimmervermieter über die Agrarmarkt Austria gestellt werden.
Mit 15. April ist die neue Richtlinie zum Härtefall-Fonds in Kraft getreten. Selbständige haben damit die Möglichkeit für 15 statt bisher 12 Betrachtungszeiträume Unterstützung zu beantragen. Neben dem Comeback-Bonus wird ein Zusatzbonus in der Höhe von € 100 für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt.
Für die staatlichen COVID-19-Unterstützungen gibt es laufend Neuerungen, wir wollen Sie mit diesem Update über den aktuellen Stand betreffend Ausfallsbonus informieren.
Da die Ausrichtung von Veranstaltungen in Zeiten der Corona-Pandemie mit größeren Risiken verbunden ist, kann bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein nicht rückzahlbarer Zuschuss im Falle von finanziellen Nachteilen aufgrund Corona-bedingter Veranstaltungseinschränkungen oder -absagen beantragt werden.