Anspruchszinsen ab 3.2.2023
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen für den Euroraum neuerlich um 0,5 %-Punkte erhöht, weshalb diese erstmals seit 2008 bei 3,0 % liegen.
Das Finanzministerium reagierte am 3.2.2023 auf die Erhöhung des Leitzinssatzes und damit auch des Basiszinssatzes in Österreich auf 2,38% und veröffentlichte einen neuen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen.
Daraus ergeben sich mit Wirksamkeit ab 8.2.2023 folgende Zinssätze gemäß BAO:
Stundungszinsen gem. § 212 (2) BAO: 4,38 %
Anspruchszinsen gem. § 205 (2) BAO: 4,38 %
Aussetzungszinsen gem. § 212a (9) BAO : 4,38 %
Beschwerdezinsen gem. § 205a (4) BAO: 4,38 %
Umsatzsteuerzinsen gem. § 205c (5) BAO: 4,38 %
Die Erhöhungen der letzen Monate finden Sie in unseren Artikel vom 10.10.2022, 03.11.2022 und vom 21.12.2022.
Kontakt