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Finanz 27.Feb..2023

Anspruchszinsen ab 3.2.2023

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen für den Euroraum neuerlich um 0,5 %-Punkte erhöht, weshalb diese erstmals seit 2008 bei 3,0 % liegen.

Das Finanzministerium reagierte am 3.2.2023 auf die Erhöhung des Leitzinssatzes und damit auch des Basiszinssatzes in Österreich auf 2,38% und veröffentlichte einen neuen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen.  

Daraus ergeben sich mit Wirksamkeit ab 8.2.2023 folgende Zinssätze gemäß BAO

Stundungszinsen gem. § 212 (2) BAO:      4,38 %
Anspruchszinsen gem. § 205 (2) BAO:       4,38 %
Aussetzungszinsen gem. § 212a (9) BAO : 4,38 %
Beschwerdezinsen gem. § 205a (4) BAO:   4,38 % 
Umsatzsteuerzinsen gem. § 205c (5) BAO: 4,38 %

Die Erhöhungen der letzen Monate finden Sie in unseren Artikel vom 10.10.2022, 03.11.2022 und vom 21.12.2022.

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