Einschränkung der Steuerfreiheit von COVID-19-Hilfsmaßnahmen
Die Steuerfreiheit von Umsatzersatz und Ausfallsbonus im Rahmen der Kleinunternehmerpauschalierung wurde eingeschränkt.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Die Steuerfreiheit von Umsatzersatz und Ausfallsbonus im Rahmen der Kleinunternehmerpauschalierung wurde eingeschränkt.
Seit 1.1.2020 gelten umsatzsteuerliche Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten für Betreiber von elektronischen Plattformen (zB Airbnb), die Lieferungen oder sonstige Leistungen an Konsumenten in Österreich unterstützen.
Vom Finanzministerium wurden zur Klarstellung von fraglichen Punkten aktualisierte Antworten zum Verlustersatz veröffentlicht.
Aufgrund der steuerlichen Vorteile haben sich immer mehr Unternehmer entschieden, ein Elektrofahrzeug zu erwerben. Das Verhältnis zwischen privater und unternehmerischer Nutzung wird nun verstärkt von der Finanz geprüft.
Virtuelle Währungen erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit und sind auch aufgrund des Rekordhochs des Bitcoins stark in den Medien präsent. Vor einem Investment in Kryptowährungen sollte man sich jedoch über mögliche ertragsteuerliche Konsequenzen informieren.
Werden bei Veranstaltungen ausländische Künstler engagiert, kann für den österreichischen Eventorganisator die Pflicht zur Einbehaltung einer Abzugsteuer entstehen.
Die Inanspruchnahme von COVID-19-Förderungen durch Unternehmen hängt von deren steuerlichem Wohlverhalten ab.
Mit dem Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19- Pandemie (CFPG) wird die nachträgliche Kontrolle der unterschiedlichen Förderungen zur Bewältigung der COVID-19 Krise ermöglicht.
Vom Parlament wurde die Verlängerung der Stundung von Steuern und Abgaben um weitere drei Monate bis 30.6.2021 beschlossen. Damit verschiebt sich auch die Möglichkeit des COVID-19 Ratenzahlungsmodells um drei Monate nach hinten. Auch die Kurzarbeit wurde bis Ende Juni 2021 verlängert.
Wird eine Selbstanzeige erst anlässlich finanzbehördlicher Prüfungshandlungen erstattet, muss für die strafbefreiende Wirkung dieser Selbstanzeige zusätzlich zu den verkürzten Abgaben auch eine Abgabenerhöhung entrichtet werden.