Registrierkassenpflicht und Kalte-Hände-Regelung
Mit 1.1.2026 traten mehrere Erleichterungen bei der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht in Kraft. Ziel ist die Entlastung von kleinen Betrieben.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Mit 1.1.2026 traten mehrere Erleichterungen bei der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht in Kraft. Ziel ist die Entlastung von kleinen Betrieben.
Nachfolgend stellen wir Ihnen aktuelle Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vor, die für die Praxis von besonderer Bedeutung sind.
Aufgrund des Abänderungsantrags Nr. 73/A 28. GP, der am 7. März 2025 im Nationalrat beschlossen wurde, ergeben sich wesentliche Änderungen hinsichtlich der Anwendung des Nullsteuersatzes auf Photovoltaikanlagen.
Um die hohe Inflation abzumildern, wurden auch 2024 die Progressionsstufen sowie bestimmte Freibeträge in Abhängigkeit von der Inflationsrate angehoben.
2024 bringt insbesondere Familien mit Kindern weitere steuerliche Erleichterungen.
Mit der neuesten Novelle zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wurden diverse Verbesserungen umgesetzt, wie etwa die umfassende Zusammenarbeit zwischen den Behörden oder die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse einen Auszug aus dem Register abzurufen.
Aufgrund der steigenden Popularität von Start-Up Unternehmen und der mangelhaften Flexibilität des derzeitigen Gesellschaftsrechts hat der Gesetzgeber eine Start-Up-Offensive für das Gesell-schaftsrecht angekündigt. Darunter fällt zB die Einführung einer neuen Gesellschaftsform, die Her-absetzung des Mindeststammkapitals für GmbHs sowie steuerlich attraktive Mitarbeitergewinnbetei-ligungen. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
In unserer letzten Ausgabe haben wir Sie über die Verlängerung des Energiekostenzuschusses I und den neu angekündigten Energiekostenzuschuss II informiert. Wir möchten Sie weiterhin zu diesem Thema auf dem Laufenden halten und haben Ihnen nachstehend die bisher ergangenen Neuigkeiten zusammengefasst:
Hinsichtlich Energiekostenzuschuss 1 betrug der ursprüngliche Förderzeitraum Februar 2022 bis September 2022. Dieser Förderzeitraum wird nun bis Ende Dezember 2022 verlängert (sogenannter Energiekostenzuschuss 1 - 4. Quartal).
Die Bundesregierung hat die ersten Grundsätze für die Beantragung eines Energiekostenzuschusses 2 veröffentlicht.