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Neue Gesetze 28.März.2023

Energiekostenpauschale für Kleinst-/Kleinunternehmen - Selbst-Check ab 17. April möglich

Energiekostenpauschale für Kleinst-/Kleinunternehmen - Selbst-Check ab 17. April möglich

Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Einreichung und Abwicklung erfolgt ganz einfach online und weitestgehend automatisiert. 

Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein – Unternehmen können ab 17. April einen Selbst-Check bei der FFG durchführen. Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP).

Was Unternehmen jetzt schon tun können, damit bei der Antragstellung alles glatt läuft:

  • Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur einrichten.
  • Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten.
  • Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) hat und alle anderen Angaben korrekt sind.

Energiekostenpauschale des Bundes bringt Entlastung für Kleinunternehmen | FFG
 

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