Klientenportal


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Aktuelle Steuernews 24.05.2023

Arbeitnehmerveranlagung 2022

Lohnsteuerpflichtige Einkünfte werden meistens nach Ablauf des Kalenderjahres „veranlagt“, das heißt vom Finanzamt in einem Einkommensteuerbescheid erfasst, wobei die Steuer neu berechnet und der während des Jahres einbehaltenen Lohnsteuer gegenübergestellt wird. Die Veranlagung erfolgt entweder freiwillig (Antragsveranlagung) oder zwingend (Pflichtveranlagung). Weiters gibt es auch noch die antragslose Veranlagung.

Immobilien 28.03.2023

Das Superädifikat aus steuerlicher Sicht

Ein Superädifikat ist ein Bauwerk, das auf fremden Grund in der Absicht aufgeführt ist, dass es nicht stets darauf bleiben soll. Im Unterschied zum Baurecht erfolgt der ursprüngliche Eigentumserwerb am Gebäude durch die Bauführung selbst, somit ohne Urkundenhinterlegung und ohne Eintragung im Grundbuch.