Steuerliche Maßnahmen bei Hochwasserkatastrophen
Auch in Österreich häufen sich Katastrophenschäden in Form von Hochwasser und Erdrutschungen. Betroffene können steuerliche Erleichterungen geltend machen und damit eine finanzielle Notlage abfedern.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Auch in Österreich häufen sich Katastrophenschäden in Form von Hochwasser und Erdrutschungen. Betroffene können steuerliche Erleichterungen geltend machen und damit eine finanzielle Notlage abfedern.
Mit dem WZEVI-Gesetz entfiel die Verpflichtung zur bezahlten Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und anderen Kundmachungen für Firmen in der Wiener Zeitung.
Aufgrund der steigenden Popularität von Start-Up Unternehmen und der mangelhaften Flexibilität des derzeitigen Gesellschaftsrechts hat der Gesetzgeber eine Start-Up-Offensive für das Gesell-schaftsrecht angekündigt. Darunter fällt zB die Einführung einer neuen Gesellschaftsform, die Her-absetzung des Mindeststammkapitals für GmbHs sowie steuerlich attraktive Mitarbeitergewinnbetei-ligungen. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten wurde im Jahr 2022 der Energiekostenzuschuss für Unternehmen geschaffen. Für das Jahr 2023 wurde bereits im Dezember 2022 der Energiekostenzuschuss II (EKZ II)angekündigt. Nach langem Warten hat nun die (verpflichtende) Voranmeldung für den EKZ II gestartet. Die Antragseinbringung ist ab 9. November 2023 avisiert. Das Prozedere ist wieder analog zum EKZ I, mit einer Voranmeldung und Antragseinbringung in einem vorgegebenen Zeitfenster.
Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Seit 8.8.2023 können Sie Ihren Antrag stellen.
Im Rahmen des Regierungsprogramms wurden bedeutende Veränderungen im österreichischen Gesellschaftsrecht und im steuerlichen Modell für Mitarbeiterbeteiligungen angekündigt, um Start-Ups und KMU zu stärken.
Ende März 2023 wurde der sehr umfangreiche EStR-Wartungserlass 2023 veröffentlicht. Neben der Berücksichtigung jüngster Gesetzesänderungen wie zum Investitionsfreibetrag, zum Öffi-Ticket oder zur Kryptobesteuerung liegt der Schwerpunkt des Wartungserlasses auf der Einarbeitung aktueller höchstgerichtlicher Entscheidungen.
Wie bereits in den HFP-News 1|2023 angeführt, gibt es für Anschaffungen ab 1.1.2023 die Möglichkeit, einen Investitionsfreibetrag (IFB) geltend zu machen. Aus ökologischen Gründen steht für die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme rückwirkend ab 1.1.2023 ebenfalls der erhöhten IFB von 15 % zu. Alle bevorzugten Wirtschaftsgüter sind nun in der vorliegenden Verordnung aufgelistet.
Kürzlich wurde die Liste der teilnehmenden Staaten, welche Finanzdaten an Österreich melden, vom Finanzministerium neu veröffentlicht.