Wichtiger Termin 30. September 2025
EU-Vorsteuerrückerstattung, Einreichung des Firmenbuch-Jahresabschlusses und Überprüfung der ESt-/KÖSt-Vorauszahlungen bzw. Anspruchsverzinsung.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
EU-Vorsteuerrückerstattung, Einreichung des Firmenbuch-Jahresabschlusses und Überprüfung der ESt-/KÖSt-Vorauszahlungen bzw. Anspruchsverzinsung.
WARNUNG: BMF warnt vor betrügerischen E-Mail-Nachrichten.
BMF warnt vor betrügerischen SMS-Nachrichten. Aktuell wird eine Nachricht per SMS verbreitet, die als Absender „FINANZAMT“ aufweist. Diese Nachricht ist eine Fälschung!
Damit Sie keine Frist übersehen, finden Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Termine und Fristen für Juli bis September 2025
Gerichtsurteile klärten: Kreditkartenzahlung zählt erst bei Abbuchung, Grundstückspreise sind nach Wert aufzuteilen, Verkäufe an eigene GmbHs mit Verkehrswert zu versteuern, Vermietung nur bei Langfristigkeit keine Liebhaberei.
Vorsteuererstattung aus der EU erfordert genaue Antragstellung bis Ende September. Ferienjobs und Praktika bringen unterschiedliche steuerliche Folgen. Zinsen wurden gesenkt. Höchstgerichte klärten u. a. Grundstücksbewertung, Kreditkartenzahlung und Liebhaberei.
Ab 2026 werden Zwischensteuer, Stiftungseingangssteuer und das Grundstücksteueräquivalent für Privatstiftungen erhöht. Auch die Körperschaftsteuervorauszahlungen steigen.
Ab 2025 wird die Basispauschalierung erleichtert, ab 2026 steigen Steuern für Stiftungen und Grundstückszuwendungen.
Das BBG 2025 erweitert die Grunderwerbsteuer auf mehr Anteilserwerbe und hebt bei Immobiliengesellschaften die Bemessungsgrundlage sowie den Steuersatz deutlich an.