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Tipp 23.Okt..2023

Energiekostenzuschuss II – Start der Voranmeldung – Frist 02.11.2023

Energiekostenzuschuss II – Start der Voranmeldung – Frist 02.11.2023

Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten wurde im Jahr 2022 der Energiekostenzuschuss für Unternehmen geschaffen. Für das Jahr 2023 wurde bereits im Dezember 2022 der Energiekostenzuschuss II (EKZ II)angekündigt. Nach langem Warten hat nun die (verpflichtende) Voranmeldung für den EKZ II gestartet. Die Antragseinbringung ist ab 9. November 2023 avisiert. Das Prozedere ist wieder analog zum EKZ I, mit einer Voranmeldung und Antragseinbringung in einem vorgegebenen Zeitfenster.

Sofern Ihr Unternehmen in 2023 von Energiemehrkosten betroffen ist, sollten Sie das Unternehmen für den EKZ II voranmelden. Neu ist, dass auch Energiemehrkosten von gemeinnützigen Organisationen, die einer etwaigen unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind, im Zuge des Energiekostenzuschusses für Unternehmen gefördert werden. Ein separater Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen befindet sich derzeit in Ausarbeitung, wird aber ausschließlich Energiemehrkosten bezuschussen, die in keinem Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten stehen.

Die Voranmeldung hat bis 2.11.2023 zu erfolgen. Sie ist in nur wenigen Minuten über den aws Fördermanager möglich und es sind nur wenige Daten notwendig. Das sind insbesondere:

  • Angabe des Firmenwortlautes
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Firmenbuchnummer
  • Kontaktdaten im Unternehmen (E-Mail-Adresse)

Geben Sie uns nach erfolgter Voranmeldung bitte Bescheid, dass Sie die Voranmeldung durchgeführt haben. Wir nehmen Sie bei uns in die Bearbeitungsliste auf und senden Ihnen die weiteren Informationen zur Antragserstellung und -einbringung zu.

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich. Nicht gefördert werden Unternehmen bestimmter Branchen, wie etwa der Finanzsektor und freie Berufe.

Für welchen Förderzeitraum gilt die Voranmeldung?

Die Voranmeldung gilt für die Antragstellung für den Energiekostenzuschuss II. Dieser umfasst Mehraufwendungen für Energie, welche im Zeitraum von 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 im Vergleich zu 2021 angefallen sind. Sind die Energiekosten im Jahr 2023 um mindestens EUR 6.000,00 höher als im Vergleichszeitraum 2021, steht grundsätzlich ein Förderbetrag in Höhe von 50 % der Mehrkosten zu.

Der Energiekostenzuschuss II umfasst zwei Förderungsperioden:

  • Förderungsperiode 1: von 01. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023
  • Förderungsperiode 2: von 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023

Eine erfolgreich durchgeführte Voranmeldung gilt für beide Förderungsperioden. Es ist keine gesonderte Voranmeldung für die zweite Förderungsperiode erforderlich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Energiemehrkosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme-Kälte-Kosten, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel, die im Jahr 2023 angefallen sind.

  • In Stufe 1 und 2 entfällt voraussichtlich die Notwendigkeit der Energieintensität, womit beim EKZ II auch Unternehmen antragsberechtigt sein können, bei denen die Voraussetzungen beim EKZ I nicht erfüllt waren.
  • Wie beim EKZ I gilt auch für den EKZ II das „first come, first served“ Prinzip. Dieses kommt sowohl bei der Zuweisung des Antragszeitraumes wie auch bei der Vergabe des verfügbaren Förderungsbudgets zur Anwendung.
  • Im Unterschied zum EKZ I gibt es beim EKZ II eine Beschränkung von Gewinnausschüttungen und Bonuszahlungen sowie eine Beschäftigungsgarantie (ab Stufe 2). Details dazu sind jedoch noch ausständig.

Nachdem die Förderungsrichtlinie noch nicht vorliegt, handelt es sich bei den obigen Informationen noch um vorläufige Auskünfte bzw sind Änderungen noch möglich. Nähere Informationen zum EKZ finden Sie auf der Seite der AWS.

Anbei finden Sie die wesentlichen Eckpunkte zum „EKZ II“:

Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen und Betriebe: Eckpunkte - WKO.at

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