Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
In unseren Steuertipps zum Jahresende 2022 finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen für Unternehmer:innen, Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.
Einen Tag nach unserem topaktuellen Newsletter zum Energiekostenzuschuss wurden seitens der aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) schon Änderungen zur Voranmeldung und Antragstellung bekanntgegeben, obwohl die Richtlinien zum Energiekostenzuschuss noch nicht einmal erlassen sind. Planungssicherheit für Unternehmer:innen sieht unseres Erachtens anders aus. Aber immerhin sind einige Erleichterungen erkennbar.
Das BMF hat aufgrund der jüngsten Leitzinssatzerhöhung der EZB um 0,75 Prozentpunkte neuerlich einen Erlass über die Erhöhung der Zinssatzanpassungen veröffentlicht. Für veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuern 2021, die nach dem 30.9.2022 bescheidmäßig festgesetzt werden, gilt somit wieder eine höhere Anspruchsverzinsung.
Dienstgeber, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich ein Jahr vor Beginn der Entgeltfortzahlung nicht mehr als 50 Dienstnehmer beschäftigen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen von der AUVA einen Zuschuss, wenn der Dienstnehmer arbeitsunfähig ist.
Trotz eines aktuellen Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist noch strittig, ob es sich bei Mitgliedsbetrieben der Branche „Hotellerie und Gastronomie“ überwiegend um Saisonbetriebe handelt und ob deshalb die seit Oktober 2021 geltenden neuen Kündigungsregeln zur Anwendung kommen.
Laut dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kommt es für die steuerliche Zurechnung von Einkünften zum Allein-Gesellschafter und somit für die persönliche Steuerpflicht auf den wahrnehmbaren Außenauftritt an.
Das neu beschlossene Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) regelt die Förderung von Mehraufwendungen von energieintensiven Unternehmen aufgrund des außergewöhnlich starken Anstiegs der Energiepreise.
Informieren Sie sich bei uns, bevor Sie Anteile an einer Personengesellschaft verkaufen, da in diesem Zusammenhang komplexe steuerliche Fragen auftreten können und durch optimale Gestaltung unter Umständen die Grunderwerbsteuer vermieden werden kann.