Aktuelles zum neuen Investitionsfreibetrag
Wie bereits in den HFP-News 1|2023 angeführt, gibt es für Anschaffungen ab 1.1.2023 die Möglichkeit, einen Investitionsfreibetrag (IFB) geltend zu machen. Aus ökologischen Gründen steht für die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme rückwirkend ab 1.1.2023 ebenfalls der erhöhten IFB von 15 % zu. Alle bevorzugten Wirtschaftsgüter sind nun in der vorliegenden Verordnung aufgelistet.