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Neue Gesetze 22.Feb..2021

Ausfallsbonus

Ausfallsbonus

Die Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden um den Ausfallsbonus ergänzt. Dieser umfasst sowohl einen „Bonus“ als auch einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II (FKZ II) zur Liquiditätssicherung.

Der neue Ausfallsbonus steht für Zeiträume ab November 2020 bis Juni 2021 zur Verfügung stehen und soll somit den Unternehmern finanzielle Planbarkeit geben.

Unternehmer, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem Monatsumsatz des jeweiligen Vergleichszeitraums haben, können – auch wenn das Unternehmen im Lockdown nicht geschlossen war – über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe beantragen. Vergleichszeitraum ist der dem Kalendermonat des Betrachtungszeitraums entsprechende Kalendermonat aus dem Zeitraum März 2019 bis Februar 2020.

Zeitnah und unbürokratisch (Aussage BM Blümel)

Der Ausfallsbonus beträgt 30% des Umsatzausfalles des Vergleichsumsatzes und besteht einerseits zur Hälfte aus dem „Bonus“ und andererseits zur Hälfte aus einem (optionalen) Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II, der zeitnah und unbürokratisch die Liquidität der antragstellenden Unternehmen verbessern soll.
Gedeckelt ist der Ausfallsbonus mit € 60.000 pro Monat. Davon werden maximal € 30.000 als „Bonus“ sowie maximal € 30.000 als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II ausbezahlt.
Der Bonus kann ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum drittfolgenden Kalendermonats beantragt werden. Die Anträge für die Betrachtungszeiträume November 2020 und Dezember 2020 können vom 16.2.2021 bis zum 15.4.2021 erfolgen.

Der Ausfallsbonus kann – sofern die Voraussetzungen vorliegen – auch dann bezogen werden, wenn das Unternehmen bereits andere Hilfen (zB Fixkostenzuschuss, Zahlungen aus dem Härtefallfonds) erhalten hat. Wurde aber bereits ein Lockdown-Umsatzersatz oder Lockdown-Umsatzersatz II bezogen, so kann der Ausfallsbonus weder für November 2020 noch für den Dezember 2020 beantragt werden.

Beispiel der Wirtschaftskammer Österreich Stand Jänner 2021 zum Ausfallsbonus:

Ein mittelständisches Hotel verzeichnet durch den Lockdown (mit wenigen Berufsreisenden) einen Umsatzausfall von -94%, da nur ein Umsatz von € 12.177,88 erwirtschaftet wird. Der Monatsumsatz 2019 betrug € 202.964,70.

FKZ II
Umsatz 2019  = € 202.964,70
Anrechenbare Fixkosten = € 52.770,82
- davon FKZ II 94 % der anrechenb. Fixkosten = € 49.604,57

Ausfallsbonus
Umsatzausfall: 94% von € 202.964,70 = € 190.786,82
Ersatz 30% vom Umsatzausfall = € 57.236,05
- Vorschuss auf den FKZ II 15% = € 28.618,02
- Ausfallsbonus im engeren Sinn 15% = € 28.618,02 

Fixkostenzuschuss + Ausfallsbonus = € 78.222,60

Soforthilfe: Ausfallsbonus + Vorschuss auf den FKZ II: € 57.236,05 pro Monat (28,2% des Vorjahresmonatsumsatzes)
Gesamtabdeckung (Fixkostenzuschuss II + Bonus): € 78.222,60 (38,5% des Vorjahresmonatsumsatzes)

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