Klientenportal


Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.

Aktuelle Steuernews 24.Juni.2020

Steuerreform 2020 | Konjunkturstärkung | Investitionsmaßnahmen

Für die vor wenigen Tagen präsentierten weiteren Entlastungs- und Investitionsmaßnahmen der Bundesregierung liegen nun die Begutachtungsentwürfe für das neue Konjunkturstärkungsgesetz und Investitionsprämiengesetz vor. Wir wollen Ihnen hier die geplanten Maßnahmen, welche sich in drei Bereiche gliedern lassen, vorstellen:

  • Rettungspaket
    Verlustrücktrag/-verteilung, Umsatzsteuersenkung, Fixkostenzuschuss Verlängerung, Kreditmoratorium
  • Steuerliche Entlastungsmaßnahmen
    Senkung des Einstiegssteuersatzes, Erhöhung der SV-Rückerstattung, Kinderbonus, Arbeitlosenunterstützung
  • Investitionspaket
    Investitionsprämie, degressive Abschreibung, USt-Senkung für Reparaturleistungen, Stärkung des Eigenkapitals, Gründerpaket

1. Rettungspaket

Gewinnverteilung/Verlustverteilung
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise durch eine Ergebnisglättung steuerlich weiter abzufedern, soll zeitlich befristet die Möglichkeit eines Verlustrücktrags vorgesehen werden. Damit wird ein einmaliger Verlustrücktrag (von Verlusten aus 2020) in das Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen in das Jahr 2018 ermöglicht.

  • Hinweis: Da diese Maßnahme finanziell erst sehr spät wirken würde, werden Ergänzungs-Maßnahmen mit schneller Wirkung überlegt, zB die Einführung einer „steuerfreien Corona-Rücklage 2019“ oder die rückwirkende Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019.

Senkung der Umsatzsteuer auf 5% im Bereich Gastronomie, Kunst und Kultur (ab 1.7.2020)
Zusätzlich zum bereits beschlossenen „Wirtshauspaket“ soll (zeitlich befristet) ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5% für die Abgabe von Speisen und Getränken im Bereich der Gastronomie zur Anwendung kommen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5% soll auch für Umsätze in den Bereichen Kunst, Kultur und im publizistischen Bereich (also auch für Bücher)  befristet eingeführt werden (siehe auch: USt-Senkung - Information des BMF, WKO, Handhabung Registrierkasse).

Verlängerung des Fixkostenzuschusses
Um Unternehmen bei Liquiditätsengpässen zielgerichtet zu unterstützen, wird der Fixkostenzuschuss ausgebaut und um eine Phase 2 erweitert. Dadurch wird der Fixkostenzuschuss um 6 Monate verlängert und die Umsatzgrenzen werden angepasst.

  • Hinweis: Es wird auch überlegt, die Festlegung auf einen bestimmten Beobachtungszeitraum aufzuweichen, dadurch könnten die Unternehmen rasch ihren ersten Antrag einbringen.

Kreditmoratorium
Für besonders betroffene Branchen wie beispielsweise Gastronomie, Tourismus- und Reiseveranstalter werden Begünstigungen mittels Kreditmoratorium ermöglicht.
 

2. Steuerliche Entlastungsmaßnahmen

Einkommensteuer-Tarifreform: Senkung des Einkommensteuersatzes von 25% auf 20%
Für Einkommensteile zwischen EUR 11.000 bis EUR  18.000 beträgt der Einkommensteuersatz derzeit 25%. Das Regierungsprogramm sieht die Senkung auf 20% vor. Diese Maßnahme soll rückwirkend mit 1.1.2020 wirksam werden.

  • Hinweis: In der Personalverrechnung soll die entsprechende Aufrollung mit der Septemberabrechnung erfolgen.

Erhöhung der SV-Rückerstattung (Negativsteuer)
Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, sollen ebenfalls rückwirkend per 1.1.2020 mittels Erhöhung der Sozialversicherungs-Erstattung mit (bis zu EUR 100) entlastet werden.

Verlängerung des 55%igen Steuersatzes
Der ab EUR 1 Mio anzuwendende Einkommensteuer-Höchstsatz von 55% (statt 50%) wird bis 2025 verlängert.

Kinderbonus von EUR 360
Im September soll vom Finanzamt für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein Bonus in Höhe von EUR 360 ausgezahlt werden.

Arbeitslosenunterstützung von EUR 450
Arbeitslose sollen im September, zusätzlich zum Arbeitslosengeld, eine einmalige Unterstützung in Höhe von EUR 450 erhalten.
 

3. Investitionspaket

7% oder 14% Investitionsprämie  (für Investitionen ab 1.8.2020)
Als wirtschaftsfördernde Maßnahme soll eine (befristete) Investitionsprämie eingeführt werden. Für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der LFW, Freiberufler und Gewerbebetriebe, die zwischen dem 1.8.2020 und 28.2.2021 angeschafft werden, soll auf Antrag eine Investitionsprämie in Höhe von 7% zustehen. Die Prämie kann zusätzlich zur normalen Abschreibung in Anspruch genommen werden.
Bei Neuinvestitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science soll die Investitionsprämie 14% betragen.

Ausgenommen sind explizit klimaschädliche Investitionen und auch jene Wirtschaftsgüter, die üblicherweise von Begünstigungen ausgeschlossen sind bzw. waren:

  • Gebäude
  • PKW und Kombi
  • Luftfahrzeuge
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort voll abgeschrieben werden
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Wirtschaftsgüter, für die die Forschungsprämie beansprucht wird
  • Wirtschaftsgüter, die von einem anderen Konzernunternehmen angeschafft werden.
     
  • TIPP: Aus heutiger Sicht sollte die Verschiebung von geplanten Investitionen auf einen Zeitpunkt ab 1.8.2020 überlegt werden.

30% degressive Abschreibung
Ab 1.7.2020 soll für bestimmte Investitionen – als Dauerrecht – die Möglichkeit einer degressiven Absetzung für Abnutzung von 30% im ersten Jahr eingeführt werden.

  • TIPP: Da die degressive Abschreibung erst für Anschaffungen bzw. Herstellungen in der 2. Jahreshälfte zusteht, wird sich diese Abschreibung bei einem Regelwirtschaftsjahr voraussichtlich erheblich reduzieren bzw. halbieren, möglicherweise also „nur“ 15% betragen. Da dürfte die Investitionsprämie zusammen mit der Normalabschreibung im Jahr 2020 in vielen Fällen vorteilhafter sein.
  • Hinweis: Unklar ist noch, ob die degressive Abschreibung gleichzeitig mit der Inanspruchnahme der Investitionsprämie möglich ist; in der Vergangenheit haben sich mehrere Begünstigungen ausgeschlossen.

13% USt für Reparaturleistungen
Um die Reparatur und Kreislaufwirtschaft zu attraktivieren, erfolgt eine Senkung der Umsatzsteuer auf Reparaturleistungen – im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben – von 20% auf 13%.

  • Hinweis: Für Konsumenten und Unternehmer ohne Vorsteuerabzug bringt die Reduktion hoffentlich Vorteile, in der Unternehmerkette mit vollem Vorsteuerabzug ist diese Senkung im Ergebnis irrelevant.

Stärkung des Eigenkapitals
Zur Stärkung der Krisenresistenz sollen – noch zu in Ausarbeitung befindliche – Anreize für eine Erhöhung der Eigenkapitalquote eingeführt werden.

  • Hinweis: Es gibt derzeit verschiedene Überlegungen für geeignete Maßnahmen, hier einige Beispiele: Eigenkapitalverzinsung, begünstigte Besteuerung für thesaurierte Gewinne, Tarifmaßnahmen, Steuerfreie Rücklagenbildung, etc.

Sanierungsoffensive für Gebäude
Die Sanierung von Gebäuden wird durch die Verlängerung bzw. den Ausbau bestehender Förderprogramme, steuerliche Anreize bzw. die Förderung für Investitionen in thermisch-energetische Sanierung sowie den Heizkesseltausch für Gewerbliche und Private und den Abbau rechtlicher Barrieren im Wohn- und Mietrecht weiter forciert. Ein spezifischer Förderschwerpunkt wird dabei bei einkommensschwachen Haushalten liegen.

Ausbau erneuerbarer Energie
Für den Ausbau von großen solarthermischen Anlagen, Energie-Gemeinschaftsanlagen, Ausbau und Dekarbonisierung, Nah- und Fernwärme sowie die Förderung von Kleinanlagen werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Gründerpaket / Deregulierungspaket

  • Es soll eine neue Gesellschaftsform „Austrian Limited“ eingeführt werden, welche folgende Punkte beinhaltet: unbürokratische Gründung, niedriges Gründungskapital, sowie Englisch für wichtige Amtswege.
  • Zur Stärkung der Wachstumsfinanzierung werden weitere steuerliche Anreize gesetzt, insbesondere sollen die Verlustverrechnungsmöglichkeit und steuerliche Absetzbarkeit von Wachstumsfinanzierung verbessert werden.
  • Darüber hinaus sind Deregulierungsmaßnahmen im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung geplant, Once Only (Daten sollen nur einmal der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden müssen) und Grace Period (Einführung eines prüfungsarmen, zweijährigen Zeitraumes bei Betriebsübergaben) sollen umgesetzt werden.

Ergänzend werden noch weitere Maßnahmen bzw. Förderungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung in Aussicht gestellt. Es bleibt die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der angekündigten Maßnahmen und inbesondere die detaillierten Förderungsrichtlinien abzuwarten.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre/n HFP-BeraterIn. Wir stehen Ihnen gerne bei der Umsetzung  bzw. Beantragung zur Verfügung und werden zeitnahe über die weiteren Entwicklungen berichten.

Ihre
HFP Steuerberater

Kontakt