Klientenportal


Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.

Aktuelle Steuernews 19.Jan..2021

Künstler: Verlängerung der SVS Überbrückungsfinanzierung

Künstler: Verlängerung der SVS Überbrückungsfinanzierung

Endlich können wir den Künstlern die gute Nachricht überbringen, dass am 15.1.2021 die SVS-Überbrückungsfinanzierung für sie für 2021 verlängert wurde.

Im Jahr 2020 konnten Sie EUR 10.000 (abzüglich etwaiger Zahlungen aus dem Härtefallfonds der WKO und Zahlungen aus dem COVID-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds) erhalten. Nun wird der SVS-Überbrückungsfonds erweitert und Sie können eine weitere Einmalzahlung von EUR 3.000 beantragen.

Diesen Antrag können nicht nur jene Künstler stellen, die bereits vor Ausbruch der Pandemie pflichtversichert und als Künstler tätig waren, sondern auch Künstler, die sich bis zum 1.11.2020 bei der SVS zur Pflichtversicherung angemeldet haben. Der Anspruch besteht dann lediglich für die EUR 3.000 für 2021.

Außerdem wurden die Antragsfristen für SVS Überbrückungsfinanzierung und SVS Lockdownkompensation am 15.1.2021 bis zum 31.3.2021 verlängert. Das betrifft wahrscheinlich wenige, jedoch kann jetzt bis zum 31.3.2021 auch noch die Überbrückungsfinanzierung für 2020 (EUR 10.000) beantragt werden (vorbehaltlich der budgetären Mittel).
 
Der Online-Antrag kann hier auf der Homepage der SVS bis zum 31.3.2021 gestellt werden:
SVS-Online-Anträge: Künstler-Überbrückungsfinanzierung

Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Antrags genau darauf, ob Sie einen Erstantrag stellen oder nur die Verlängerung für 2021 beantragen und auch ob Sie zusätzlich die Lockdownkompensation beantragen möchten oder nicht! Bei etwaigen Fragen helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

Bitte beachten Sie weiters, dass die Lockdownkompensation der SVS (EUR 2.000 pauschal für November und Dezember 2020) nur jenen zusteht, die keinen Umsatzersatz erhalten haben. Viele von Ihnen warten noch auf den Umsatzersatz, wir informieren Sie umgehend, sobald wir hier Näheres wissen! Bisher haben wir diesbezüglich noch keine Ablehnungen erhalten, es gibt lediglich Anfragen bezüglich der „betroffenen Branche“.

Die SVS Überbrückungsfinanzierung für Künstler und die Mindestzahlungen aus dem Härtefallfonds der WKO schließen einander aus. Wenn Sie Zweifel haben, welche Beihilfe für Sie günstiger ist, helfen wir Ihnen gerne weiter!

Bitte beachten Sie auch, dass die Antragstellung für die Auszahlungsphase 2 des Härtefall-Fonds bis 30.4.2021 möglich ist, also für alle 12 Zeiträume von 16.3.2020 bis 15.3.2021. Für jeden Betrachtungszeitraum ist dabei ein gesonderter Antrag zu stellen. Dabei muss ein Bezug von Wochen- oder Kinderbetreuungsgeld nicht schädlich sein!

Für etwaige Fragen melden Sie sich gerne bei uns. Auch im Jahr 2021 wollen wir Sie bestmöglich unterstützen, damit Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen und keine Antragsfrist verpassen.

Kontakt