Künstler-Hilfsfonds | Überbrückungsfinanzierung
Am 8.7.2020 trat die Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungsfinanzierungen im Rahmen des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler in Kraft.
Der Fonds soll Künstler, die sich auf Grund des Ausbruchs von COVID-19 in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, mit Leistungen in Form von privatwirtschaftlichen Förderungen unterstützen. Die Zuschüsse sind nicht rückzahlbar.
Anträge können auf der Homepage der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) online gestellt werden.
Voraussetzungen
1. Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren
(Achtung! Ein Bezug von Beitragszuschüssen aus dem Künstler- Sozialversicherungsfonds ist nicht erforderlich!)
2. Versicherung bei der SVS:
- Pflichtversicherung in der SVS als Künstler zum Stichtag 13.03.2020 ODER
- Freiwillige versichert in der Sozialversicherung zum Stichtag 13.03.2020 ODER
- Die Anmeldung zur Versicherung ist bis spätestens 13.06.2020 bei der SVS eingelangt ODER
- Pflichtversicherung in 2018 und/oder 2019 und künstlerische Tätigkeit am 13.03.2020
3. Hauptwohnsitz in Österreich
4. Wirtschaftliche Notlage oder Gefährdung der Weiterführung der künstlerischen Tätigkeit verursacht durch COVID-19 – Es ist keine Berechnung oder sonstige Argumentation zu Einnahmenausfällen erforderlich!
Die maximale Beihilfenhöhe beträgt EUR 6.000,00, sie wird in Form einer Einmalzahlung gewährt.
Vorbehaltlich einer budgetären Deckung (der Fonds ist mit EUR 90 Mio. dotiert) können Anträge bis zum 31.3.2021* (früher 31.12.2020) gestellt werden.
Etwaige Leistungen oder Leistungszusagen aus dem Härtefallfonds, der über die WKO abgewickelt wird, werden von der maximal möglichen Beihilfenhöhe abgezogen. Die Soforthilfe (Phase 1) des Künstler-Sozialversicherungsfonds wird hingegen nicht angerechnet.
Mit dem Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler wurde nun ein weiteres Instrument zur gezielten Unterstützung von Künstlern geschaffen.
Anträge auf Unterstützungen aus dem Härtefallfonds bei der WKO bzw. aus dem COVID-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds sind weiterhin möglich. Es empfiehlt sich jedoch, nicht mehrere Anträge parallel zu stellen, da es sonst zu Verzögerungen in der Prüfung und Auszahlung kommen kann.
(*Ergänzung: Die ursprüngliche Frist war 31.12.2020 und wurde im Jänner 2021 auf 31.3.2021 verlängert.)
Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Frage, welcher Fonds für Sie speziell in Frage kommt, wie auch bei der Antragsstellung!
Kontakt