Härtefallfonds - Phase 3 angekündigt
Auszahlungsphase 3 (was schon bekannt ist)
Die Unterstützung für die Auszahlungsphase 3 können Unternehmer für einen Zeitraum von 1.7.2021 bis 30.9.2021 beantragen, wenn im jeweiligen Betrachtungszeitraum ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % eingetreten ist oder die laufenden Kosten infolge der COVID-19-Pandemie nicht gedeckt werden konnten.
Es soll 3 Betrachtungszeiträume geben:
Betrachtungszeitraum 1: 1.7.2021 bis 31.7.2021 (Kalendermonat Juli)
Betrachtungszeitraum 2: 1.8.2021 bis 31.8.2021 (Kalendermonat August)
Betrachtungszeitraum 3: 1.9.2021 bis 30.9.2021 (Kalendermonat September)
Für jeden Betrachtungszeitraum ist nach dessen Ablauf bis längstens 31. Oktober 2021 ein eigener Antrag zu stellen.
NEU: Dafür ist die Identifizierung durch Handy-Signatur erforderlich.
Die entsprechende Verordnung bleibt abzuwarten.
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