Härtefallfonds Phase 2 - Frist 31. Juli 2021
Härtefallfonds - Antragsfrist endet am 31.7.2021
Die Antragsfrist für den Härtfallfonds (Auszahlungsphase 2) endet am 31.7.2021. Die Anträge können bei der Wirtschaftskammer Österreich online eingebracht werden. Diese Frist ist nicht verlängerbar und wir empfehlen noch fehlende Anträge schnellst möglich einzureichen und nicht bis zum Ende der Frist zu warten, da die Erfahrung gezeigt hat, dass gegen Ende der Einreichmöglichkeit die Plattform oft überlastet ist. Weiters hat man danach keine Chance eventuell zu unrecht abgewiesene Anträge ein zweites Mal zu stellen.
HFP-Frist 19.7.2021 und notwendige Unterlagen
Sollte Sie mit uns klären wollen, ob diese Förderung für Sie relevant ist, ersuchen wir Sie, sich bis spätestens Montag, den 19.7.2021 direkt mit Ihrem*r persönlichen HFP-Berater*in (bzw. deren/dessen Urlaubsvertreter*in) in Verbindung zu setzen (Antworten auf diese E-Mail-Adresse werden nur zeitverzögert abgerufen). Bitte stellen Sie dafür auch Ihre Buchhaltungsunterlagen bis inklusive Juni 2021 zur Verfügung, nur damit haben wir die Grundlage zur Beurteilung des Sachverhalts.
Wer kann den Härtefallfonds beantragen?
Die Unterstützung können EPU, Freie Dienstnehmer*innen und Kleinstunternehmer*innen, die durch COVID-19 innerhalb des Zeitraumes von 16.3.2020 bis 15.6.2021 wirtschaftlich signifikant bedroht sind, beantragen. Die Antragstellung erfolgt jeweils gesondert für jeden einzelnen Betrachtungszeitraum.
Es gibt insgesamt 15 Betrachtungszeiträume (siehe dazur HFP-Artikel vom 4.5.2021), der letzte Zeitraum Nr. 15 gilt von 16.5.2021 bis 15.6.2021.
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