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Aktuelle Steuernews 19.Apr..2021

Härtefall-Fonds | Richtlinie 15. April 2021: Ausweitung und Zusatzbonus

Härtefall-Fonds | Richtlinie 15. April 2021: Ausweitung und Zusatzbonus

Mit dieser Förderung der Bundesregierung für Selbstständige bekommen Unternehmer*innen Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten. Die Förderung wurde bis Mitte Juni verlängert und kann seit 16. April  für den 12. Betrachtungszeitraum vom 16. März bis 15. April 2021 beantragt werden.

Mit 15. April ist auch eine neue Richtlinie zum Härtefall-Fonds in Kraft getreten, welche sowohl die Verlängerung um drei Monate beinhält, als auch einige Neuerungen bei den Voraussetzungen mit sich bringt.

Hier die Eckpunkte der neuen Richlinien auf einen Blick:

  • Verlängerung um drei Betrachtungszeiträume, insgesamt sind damit Anträge für maximal 15 Betrachtungszeiträume möglich.
  • Antragstellung bis einschließlich 31.7.2021 möglich.
  • Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird ein Zusatzbonus iHv EUR 100 für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt ab 1.6.2021 automatisiert und kann auch in Teilbeträgen erfolgen, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.
  • Erhöhung der maximalen Gesamtförderhöhe auf € 39.000.
  • Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen (von bisher 1.1.2020) bis 31.10.2020.
  • Anpassung bei Insolvenzen: Sanierungsverfahren gemäß §§166 ff IO sind künftig im Härtefall-Fonds anspruchsberechtigt.
  • Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden berücksichtigt.
  • Für Anträge, die nach dem 15.4.2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (insbesondere keine Ruhendmeldung).
  • Ebenso dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden


Die Betrachtungszeiträume (Förderungszeiträume) sind fix vorgegeben:

    Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 – 15. April 2020
    Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 – 15. Mai 2020
    Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 – 15. Juni 2020
    Betrachtungszeitraum 4: 16. Juni 2020 – 15.Juli 2020
    Betrachtungszeitraum 5: 16. Juli 2020 – 15. August 2020
    Betrachtungszeitraum 6: 16. August 2020 – 15. September 2020
    Betrachtungszeitraum 7: 16. September 2020 – 15. Oktober 2020
    Betrachtungszeitraum 8: 16. Oktober 2020 – 15. November 2020
    Betrachtungszeitraum 9: 16. November 2020 – 15. Dezember 2020
    Betrachtungszeitraum 10: 16. Dezember 2020 – 15. Jänner 2021
    Betrachtungszeitraum 11: 16. Jänner 2021 – 15. Februar 2021
    Betrachtungszeitraum 12: 16. Februar 2021 – 15. März 2021
    Betrachtungszeitraum 13: 16. März 2021 – 15. April 2021
    Betrachtungszeitraum 14: 16. April 2021 – 15. Mai 2021
    Betrachtungszeitraum 15: 16. Mai 2021 – 15. Juni 2021

Für jeden Betrachtungszeitraum ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Frist: Die Antragstellung für die Auszahlungsphase 2 des Härtefall-Fonds ist bis 31.7.2021 möglich.

HHF-Richtlinie 16.4.2021 | WKO-FAQ | BMF-FAQ

Bei Fragen rund um die Antragstellung steht Ihnen unser HFP-Team gerne zur Verfügung.

 

 

 

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