Gastgärtenoffensive - 20% Investitionszuschuss
Gastronomiebetriebe gehören ua zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Da uns diese Pandemie wohl noch länger beschäftigen wird, ist es sinnvoll, optimale und coronataugliche Bedingungen in der Gastromie zu schaffen. Mit der Gastgärtenoffensive unterstützt die Bundesregierung Wirtinnen und Wirte bei Investitionen betreffend Erweiterung, Um- oder Neugestaltung von Gastgärten.
Hier die derzeit bekannten Eckpunkte:
- Es stehen € 10 Mio. für die Förderung zur Verfügung.
- Gefördert werden zB Fassadengestaltungen, Beschattung, Podesterrichtungen, Möbel, barrierefreie Zugänge und Bepflanzungen im Aussenbereich
- Die Untergrenze der förderbaren Kosten beträgt € 5.000, die Obergrenze € 100.000, wobei der Zuschuss maximal 20% beträgt.
- Die Zuschusshöhe beträgt somit im Einzelfall zwischen € 1.000 und maximal € 20.000.
- Beispiel: Für die Anschaffung der Gastgarten-Ausstattung in der Höhe von € 15.000 erhält ein kleines Unternehmen einen Zuschuss von € 3.000.
- Anträge können voraussichtlich noch im April und bis längstens 30.9.2021 bei der ÖHT eingebracht werden.
Die Förderung kann von physischen oder juristischen Personen sowie sonstigen Gesellschaften des Unternehmensrechts angesucht werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Ausübung des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994
- Vorhandensein von mehr als acht Verabreichungsplätzen zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens
- KMU-Eigenschaft
- Betriebsstätte in Österreich
Folgende "Unternehmen" sind von der Förderung ausgeschlossen:
- Förderungswerber, bei denen zum Zeitpunkt des Ansuchens ein Insolvenzverfahren anhängig ist.
- Bund, Länder und Gemeinden
- Unternehmen, die gemäß dem „Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen“ (ESVG 2010) von der Statistik Austria als „Staatliche Einheit“ mit der Kennung S. 11 oder S.13 geführt werden. Ausgenommen sind jene Unternehmen bzw. Unternehmensteile, die im Wettbewerb mit anderen am Markt tätigen Unternehmen stehen.
- Franchisebetriebe, wenn die unternehmerische Eigenständigkeit des Franchisenehmers nicht gewährleistet ist.
Förderantrag - Antragsfrist:
Die Einreichung von Förderungsansuchen hat über das ÖHT-Kundenportal auf der Website www.oeht.at zu erfolgen.
Die Investitionskosten sind grundsätzlich nur dann förderbar, wenn sie nach Einreichung des Förderungsansuchens anfallen. Lieferung und (An-)Zahlungen dürfen daher erst nach Einreichung des Förderungsansuchens erfolgen. Die Auftragsvergabe bzw. Bestellung ist jedoch schon davor zulässig.
Seit 30.4.2021 ist die Antragstellung über das ÖHT-Kundenportal möglich. Ansuchen können bis längstens 30.9.2021 eingebracht werden, wobei die Investitionen und ergänzenden Sachaufwendungen bis zum 31.12.2021 abgeschlossen und bezahlt werden müssen.
Auszahlung der Förderung:
Der Zuschuss wird nach Durchführung des Förderungsvorhabens sowie Prüfung der Abrechnungsunterlagen durch die ÖHT ausbezahlt. Die Abrechnungsunterlagen sind bis spätestens 31.3.2022 der ÖHT vorzulegen.
FAQs zur Gastgartenoffensive | weitere Details auf www.oeht.at und BM für Tourismus
Bei Fragen rund um die Antragstellung steht Ihnen unser HFP-Team gerne zur Verfügung.
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