Fixkostenzuschuss - Frist 31. August 2021
Fixkostenzuschuss Phase 1 - Antragsfrist endet am 31.8.2021
Die Antragsfrist für den Fixkostenzuschuss endet am 31.8.2021. Die Anträge müssen über Ihre*n HFP-Steuerberater*in mittels FinanzOnline eingebracht werden. Diese Frist ist nicht verlängerbar und wir empfehlen noch fehlende Anträge schnellst möglich vorzubereiten bzw. uns Ihre Buchhaltungs-Unterlagen 2020 zur Berechnung zukommen zu lassen.
HFP-Frist 31.7.2021 | notwendige Unterlagen 2020
Sollte Sie mit uns noch klären wollen, ob diese Förderung für Sie relevant ist, ersuchen wir Sie, sich bis spätestens Montag, den 31.7.2021 direkt mit Ihrem*r persönlichen HFP-Berater*in (bzw. deren/dessen Urlaubsvertreter*in) in Verbindung zu setzen (Antworten auf diese E-Mail-Adresse werden nur zeitverzögert abgerufen).
Der Antrag kann nur von Ihrer*m HFP-Berater*in über FinanzOnline eingebracht werden.
Da die Vorbereitung und Einreichung neben der laufenden Beratung und ein erheblicher Mehraufwand darstellt, können wir die Einreichung nur garantieren, wenn Sie uns bis zum 31.7.2021 Ihre Buchhaltungsunterlagen 2020 zukommen lassen.
Info: Für welche Zeiträume kann der Fixkostenzuschuss 1 beantragt werden?
Der Zuschuss kann für bis zu maximal drei zusammenhängende Betrachtungszeiträume bzw Monate im Zeitraum 16. März 2020 bis 15. September 2020 beantragt werden. Wird der Umsatz quartalsweise ermittelt sind die Fixkosten des Unternehmens zwischen 16. März 2020 und 15. Juni 2020 als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Wird ein abweichender Betrachtungszeitraum gewählt, so sind nur die im entsprechenden Zeitraum angefallenen Fixkosten heranzuziehen (siehe HFP-Artikel vom 2.6.2020)
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