Covid-19-Kurzarbeit-Rechner
Stand 25.3.2020
Der neue Rechner für die COVID-19 AMS-Kurzarbeitsbeihilfe ist online und kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
AMS-Rechner für COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe
ACHTUNG: Der neue Rechner kann natürlich nicht erkennen, ob Ihre Angaben korrekt sind und alle Voraussetzungen für eine COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe erfüllt sind. Die Höhe der COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe wird erst nach der Antragstellung rechtsverbindlich ermittelt. Es besteht auf sämtliche vom Rechner ermittelten Werte keinerlei Rechtsanspruch.
Laut Medienberichten sind angeblich noch Korrekturen beim AMS-Kurzzeitrechner notwendig, was bedeutet, dass selbst bei korrekter Eingabe der Lohn- und Gehaltsangaben eine falsche Berechnung der voraussichtlichen Förderung raus kommen kann (Stand 25.3.2020).
Folgende Angaben müssen eingesetzt werden:
Unter folgendem Link finden Sie alle Downloads der aktuellen AMS-Formulare sowie detaillierte Informationen.
Hier einige Berechnungsbeispiele (Quelle WKÖ - ohne Gewähr):
Alle Details betreffend Voraussetzungen und Ablauf der Antragstellung finden Sie in unserem letzten Artikel.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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