Aktuelles zum Energiekostenzuschuss
Aufgrund der weiterhin enormen Teuerung im Bereich der Energiekosten hat die Bundesregierung am 22. Dezember 2022 weitere Unterstützungen dafür der Öffentlichkeit präsentiert. Neben der Ausweitung des Förderzeitraum des Energiekostenzuschusses I (EKZ I) bis Ende Dezember 2022 wurde der Energiekostenzuschuss II (EKZ II) vorgestellt.
Verlängerung des EKZ I:
- Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022)
- Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.
- Start der Voranmeldungen für EKZ Q 4: 29. März bis 14. April 2023
- Antragsphase: 17. April bis 16. Juni 2023
Details zum EKZ II, die in einer Richtlinie erlassen werden, sind bis dato noch nicht bekannt. Wir möchten Ihnen dennoch einen Überblick über jene Informationen geben, die wir bereits haben:
- Förderzeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2023
- Förderhöhe: mindestens € 3.000 bis maximal € 150 Millionen (pro Unternehmen)
- Die Antragstellung wird wie beim EKZ I über den Fördermanager der aws möglich sein.
- Ausgenommen sind unter anderem staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
- Die Antragsstellung wird in 2 Zeiträumen erfolgen. Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für das Q3 2023 (August/September) vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember ist für das Q1 2024 (Februar/März 2024) vorgesehen – je nach beihilferechtlichen Voraussetzungen.
Die Förderstufen und deren Voraussetzungen finden Sie in der Tabelle:
Dabei sind folgende Neuerungen besonders hervorzuheben:
- Das Merkmal der Energieintensität des Unternehmens entfällt in den ersten beiden Stufen.
- Die Förderintensität wird in den ersten zwei Stufen stark erhöht.
- Die förderfähigen Energieformen wurden ausgeweitet.
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