WARNUNG: gefälschte SMS-Nachricht des Finanzministeriums im Umlauf!
BMF warnt vor betrügerischen SMS-Nachrichten. Aktuell wird eine Nachricht per SMS verbreitet, die als Absender „FINANZAMT“ aufweist. Diese Nachricht ist eine Fälschung!
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BMF warnt vor betrügerischen SMS-Nachrichten. Aktuell wird eine Nachricht per SMS verbreitet, die als Absender „FINANZAMT“ aufweist. Diese Nachricht ist eine Fälschung!
Damit Sie keine Frist übersehen, finden Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Termine und Fristen für April bis Juni 2025.
Mit Gesetzesvorhaben wie dem Budgetsanierungsmassnahmengesetz und dem Mittelstandspaket werden erste konkrete steuerliche Maßnahmen des Regierungsprogramms umgesetzt.
Veranlagung bedeutet, dass das Finanzamt einen Steuerbescheid erlässt, in welchem das Einkommen eines abgelaufenen Jahres erfasst und die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet wird.
Hier finden Sie eine Auswahl von für die Praxis relevanten VwGH-Judikaten des Jahres 2025 in Kurzform aufbereitet.
"Ich laufe - du spendest - wir helfen"
Aufgrund des Abänderungsantrags Nr. 73/A 28. GP, der am 7. März 2025 im Nationalrat beschlossen wurde, ergeben sich wesentliche Änderungen hinsichtlich der Anwendung des Nullsteuersatzes auf Photovoltaikanlagen. Grundsätzlich endet die Anwendung des Nullsteuersatzes auf Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen unter den in § 28 Abs. 62 und 63 UStG 1994 genannten Voraussetzungen mit 31. März 2025. Allerdings wurden im Nationalrat Übergangsregelungen beschlossen, die unter bestimmten Bedingungen eine weitere Anwendung des Nullsteuersatzes ermöglichen: Für Verträge, die bis zum 6. März 2025 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin der Nullsteuersatz, sofern die Photovoltaikanlage bis spätestens 31. Dezember 2025 fertig installiert und abgenommen wird. Für Verträge, die ab dem 7. März 2025 abgeschlossen werden, gilt der Nullsteuersatz nur dann, wenn die Anlage bis spätestens 31. März 2025 fertig installiert wird. Erfolgt die Fertigstellung nicht innerhalb dieser Frist, wird der Regelsteuersatz von 20 % USt. fällig. Ab dem 1. April 2025 unterliegen sämtliche neu abgeschlossenen Verträge über die Lieferung oder Installation einer Photovoltaikanlage dem Regelsteuersatz von 20 % USt. Wichtige Hinweise zur OeMAG-Förderung: Die OeMAG-Förderung bleibt weiterhin bestehen. Allerdings ist zu beachten, dass die Inbetriebnahme einer geförderten Photovoltaikanlage erst nach einem gültigen Förderantrag erfolgen darf. Interessierte sollten sich daher frühzeitig über die aktuellen Förderbedingungen informieren, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Nullsteuersatz | PHOTOVOLTAIC AUSTRIA
Die Neuerungen bezüglich der EU-weiten Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2025 haben wir bereits in unserem letzten Newsletter dargestellt. Auf die Themen „Umsatzsteuerpflicht bei Gutscheinen“ und „Vorsteueranspruch bei hochpreisigen E-Autos“ wird im Folgenden eingegangen.