Übermittlung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch
Durch eine Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr kommt es zu Anpassungen der Formvorschriften für die Einreichung der Abschlüsse.
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Durch eine Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr kommt es zu Anpassungen der Formvorschriften für die Einreichung der Abschlüsse.
Mit 1.1.2025 wurde die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von € 35.000 netto auf € 55.000 brutto pro Jahr erhöht. Für die Berechnung dieser Grenze ist nicht der Zufluss des Entgelts ausschlaggebend, sondern wann die entsprechende Leistung ausgeführt wurde.
EU-Vorsteuerrückerstattung, Einreichung des Firmenbuch-Jahresabschlusses und Überprüfung der ESt-/KÖSt-Vorauszahlungen bzw. Anspruchsverzinsung.
WARNUNG: BMF warnt vor betrügerischen E-Mail-Nachrichten.
BMF warnt vor betrügerischen SMS-Nachrichten. Aktuell wird eine Nachricht per SMS verbreitet, die als Absender „FINANZAMT“ aufweist. Diese Nachricht ist eine Fälschung!
Damit Sie keine Frist übersehen, finden Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Termine und Fristen für Juli bis September 2025
Gerichtsurteile klärten: Kreditkartenzahlung zählt erst bei Abbuchung, Grundstückspreise sind nach Wert aufzuteilen, Verkäufe an eigene GmbHs mit Verkehrswert zu versteuern, Vermietung nur bei Langfristigkeit keine Liebhaberei.
Vorsteuererstattung aus der EU erfordert genaue Antragstellung bis Ende September. Ferienjobs und Praktika bringen unterschiedliche steuerliche Folgen. Zinsen wurden gesenkt. Höchstgerichte klärten u. a. Grundstücksbewertung, Kreditkartenzahlung und Liebhaberei.
Ab 2026 werden Zwischensteuer, Stiftungseingangssteuer und das Grundstücksteueräquivalent für Privatstiftungen erhöht. Auch die Körperschaftsteuervorauszahlungen steigen. Ziel ist die Budgetsanierung.