Aktuelles zum neuen Investitionsfreibetrag
Wie schon in den HFP-News 1|2023 angeführt, gilt für Anschaffungen ab dem 1.1.2023 den Investitionsfreibetrag (IFB). Aus ökologischen Gründen steht auch für die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme rückwirkend ab 1.1.2023 der erhöhte IFB von 15% zu. Alle bevorzugten Wirtschaftsgüter sind nun in der vorliegenden Verordnung aufgelistet.