Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Die Bewertung von Renten und dauernden Lasten wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 neu gefasst. Das Bundesministerium für Finanzen hat im Erlass vom 17.12.2003 die finanz- bzw. versicherungsmathematisch gebotene Vorgehensweise bei dieser Bewertung dargestellt.
Als besonderen Service stellt Ihnen das Finanzministerium für die Bewertung von Renten, wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen sowie dauernden Lasten, die vom Ableben einer oder mehrerer Personen abhängen, gratis ein Programm zur Berechnung der Barwertfaktoren und der Barwerte zur Verfügung. Die Genauigkeit der Ergebnisse hängt von Ihren Eintragungen ab. Die Eingabefelder sind zur näheren Erläuterung der erforderlichen Eintragungen mit Hilfetexten versehen. Rechtlich gültig ist nur der Bescheid Ihres zuständigen Finanzamtes.
Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§16 BewG)