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Sonstiges 04.Nov..2022

Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss ab 7.11.2022 möglich

Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss ab 7.11.2022 möglich

Wie schon in unserem letzten newsletter vom 12.10.2022 angekündigt, hat die Bundesregierung aufgrund des starken Anstiegs der Energiepreise ein Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) beschlossen, welches die Förderung von Mehraufwendungen von energieintensiven Unternehmen regelt. Energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine sollen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe gefördert werden. 

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen ist von Montag 07.11.2022 bis 21.11.2022 im Fördermanager der aws erforderlich. Die entsprechenden Förderrichtlinien liegen derzeit bei der EU-Kommission zur Notifikation. Diese Genehmigung durch die EU-Kommission ist bei Unternehmensbeihilfen verpflichtend und wird in den nächsten Tagen erwartet.

Eine Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung (ab 22.11. bis voraussichtlich spätestens Ende Dezember 2022). Für die Fertigstellung des Antrages wird ein Zeitraum von rund einer Woche zur Verfügung gestellt.

Laut aws sind bei der Voranmeldung folgende Daten erforderlich:

  • Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,00 überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt 
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen
  • die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse 

Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung wird ab 22.11.2022 über den Fördermanager der aws möglich sein. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. 
Welche Voraussetzung für eine Förderungsberechtigung erfüllt werden müssen, können Sie dem Info-Paket zum Energiekostenzuschuss sowie auf der Internetseite zum Energiekostenzuschuss entnehmen. [LINK-aws-Info]

ACHTUNG: first come-first served Prinzip
Insgesamt steht der Bundesregierung für den Energiekostenzuschuss ein Budget von 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Laut aktuellen Informationen sollen die Fördermittel nach dem Einlangen der Anträge verteilt werden. Daher sollte mit der Voranmeldung im Bedarfsfall ehestmöglich begonnen werden. Es ist davon auszugehen, dass gleich zu Beginn des Voranmeldezeitraums am 7.11. (Uhrzeit offen) die Server der aws stark ausgelastet sein können und mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Sofern die Förderkriterien auf Sie bzw. Ihr Unternehmen zutreffen und wir Sie unterstützen sollen, setzen Sie sich bitte rasch mit uns in Verbindung (spätestens mit Voranmeldung, damit von unserer Seite ausreichend Zeit gegeben ist, um etwaige notwendige Daten bereitzustellen). 

LINK: FAQ der aws vom 10.11.2022

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