Klientenportal


Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.

Sonstiges 20.März.2023

Energiekostenpauschale bringt Entlastung für Kleinst-/Kleinunternehmer:innen

Energiekostenpauschale  bringt Entlastung für Kleinst-/Kleinunternehmer:innen

 

Für Kleinst-/Kleinunternehmen gibt es eine neue Energiekostenpauschale.

Die Energiekostenpauschale hilft bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Einreichung und Abwicklung erfolgt online und weitestgehend automatisiert.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen, deren Mindestjahresumsatz bei 10.000 Euro und deren Höchstjahresumsatz bei 400.000 Euro liegt.Die Energiekostenpauschale berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet, ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich.  

Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.

Hintergrund

Ziel der Energiekostenpauschale ist die Unterstützung der Kleinst- und Kleinunternehmer bei der Bewältigung der hohen Energiekosten.

Förderkonzept

Förderfähige Unternehmen

Beantragen kann nahezu jedes kleinere Unternehmen, das mehr als 10.000 und weniger als 400.000 Jahresumsatz 2022 vorweisen kann und eine Betriebsstätte in Österreich hat. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.

Berechnung der Förderhöhe

Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung zwischen 110 und 2.475 EUR. Der Förderungsbetrag wird für jedes Unternehmen, abhängig von Branche und Jahresumsatz 2022, auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria individuell berechnet.

Förderfähiger Zeitraum

Es ist aus 3 verschiedenen förderungsfähigen Zeiträumen zu wählen:

    1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022
    1. Februar 2022 bis 30. September 2022
    1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

Anmeldung und Antragstellung

Unternehmen können sich ab 17. April 2023 für einen Pre-Check-In bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden. Dabei erhalten sie eine Checkliste, was für die Antragstellung vorzubereiten ist.

Die ersten Anträge können ab Mai 2023 gestellt werden. Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein. Die Auszahlung erfolgt im Regelfall kurz danach.

Was Unternehmer:innen jetzt schon tun können, damit bei der Antragstellung alles glatt läuft:

  • Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur einrichten.
  • Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten.
  • Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung hat und alle anderen Angaben korrekt sind.

LINK: Energiekostenzuschuss (bmaw.gv.at)
LINK: FFG (www.ffg.at)

Kontakt