Wichtige Termine September 2026
Der 30.9. ist einer der wichtigsten Jahrestermine. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie zum Beispiel eine Herabsetzung von Steuervorauszahlungen für das laufende Jahr beantragen als auch zinsenfreie Steuernachzahlungen für das Vorjahr leisten. Alle Geschäftsführer bzw. Vorstände von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, GmbH & Co KG) müssen den Jahresabschluss per 31.12.2025 ihrer Gesellschaft beim Firmenbuch offenlegen, um etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.
- 30.9.2026:
ESt- und KöSt-Vorauszahlungen 2026 - Herabsetzungsantrag - 30.9.2026:
Rückerstattung der ausländischen Vorsteuer im EU-Raum für 2025 - 30.9.2026:
Rückwirkende Umgründungsvorgänge per Stichtag 31.12.2025 - Firmenbuch-/Finanzamtsmeldung - 30.9.2026:
Frist für die Verlängerungsmeldung für gemeinnützige Vereine (Spendenbegünstigung) - 30.9.2026:
Firmenbuch | Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 - 01.10.2026:
Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen 2025 beginnt zu laufen (Jahreszinssatz 3,53%)
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