Klientenportal


Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.

Neue Gesetze 25.Juli.2022

Fristverlängerung bei der Spendenbegünstigung/Spendengütesiegel

Fristverlängerung bei der Spendenbegünstigung/Spendengütesiegel

Wenige Tage nach unserem Newsletter 4|2022 (vom 12.7.2022) kam diese Terminaktualisierung: 

Spendenbegünstigung
Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat vom BMF folgende Information erhalten:
Die Fristverlängerung für die Vorlage der Bestätigung des Wirtschaftsprüfers gemäß § 4a Abs. 8 EStG 1988 wird auf die sinngemäße Anwendung des § 3a des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes gestützt.

Diese Bestimmung tritt gemäß § 4 Abs. 3 leg. cit. mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft und ist auf Unterlagen der Rechnungslegung für Bilanzstichtage letztmalig anzuwenden, die vor dem 1.Jänner 2023 liegen.

WP-Bestätigungen betreffend das Kalenderjahr 2021 können daher nach Ansicht des BMF auch noch analog unter die Begünstigung, Verlängerung der Abgabe bis 31.12.2022, subsumiert werden.

Spendengütesiegel
Vor dem Hintergrund der anhaltenden COVID-19-Situation hat die AG OSGS beschlossen, den Stichtag 30.9.2022 (und spätere) für sämtliche heuer noch durchzuführende Spendengütesiegel-Verlängerungen ebenfalls auf 31.12.2022 zu verlegen. Die entsprechenden Unterlagen für die
Verlängerung des Spendengütesiegels müssen spätestens Ende des Jahres in der KSW einlangen.

 

Kontakt