Wichtiger Termin 30.9.2023
Der 30.9. ist einer der wichtigsten Jahrestermine. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie zum Beispiel eine Herabsetzung von Steuervorauszahlungen für das laufende Jahr beantragen als auch zinsenfreie Steuernachzahlungen für das Vorjahr leisten. Alle Geschäftsführer bzw Vorstände von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, GmbH & Co KG) müssen den Jahresabschluss per 31.12.2022 ihrer Gesellschaft beim Firmenbuch offenlegen, um etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.
Wenn Sie Fragen haben oder individuelle Beratung wünschen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Zeitgerechtes Agieren verhindert negative Auswirkungen.
Wir unterstützen Sie gerne!
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Fristen 30.9.2023:
- 30.9.2023: ESt- und KöSt-Vorauszahlungen 2023 - Herabsetzungsantrag
- 30.9.2023: Rückerstattung der ausländischen Vorsteuer im EU-Raum für 2022
- 30.9.2023: Pflicht-Arbeitnehmerveranlagung 2022
- 30.9.2023: Rückwirkende Umgründungsvorgänge per Stichtag 31.12.2022 - Firmenbuch-/Finanzamtsmeldung
- 30.9.2023: Spendenbegünstigte Vereine - Bestätigung des Wirtschaftsprüfers
- 30.9.2023: Firmenbuch | Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
- 01.10.2023: Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen 2022 beginnt zu laufen (Jahreszinssatz 5,38%)
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Letzter Termin für einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen an Einkommen- bzw Körperschaftsteuer 2023
Ein Herabsetzungsantrag für die laufenden Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer 2023 kann bis zum 30.9.2023 gestellt werden. Dem Antrag sollte eine Prognoserechnung für das Jahr 2023 beigelegt sein.
Hinweis: Für die Herabsetzung der Beiträge zur Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft kann bis zum 31.12.2023 ein Herabsetzungsantrag gestellt werden, wenn der voraussichtliche Gewinn unter der vorläufigen Beitragsgrundlage liegt.
Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen 2022
Ab 1. Oktober kommt es für Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres zur Verrechnung von Anspruchszinsen (derzeit 5,38 %pa). Um diese zu vermeiden empfiehlt es sich, eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung zu leisten.
Bei Guthaben aus der Veranlagung 2022 werden natürlich auch wieder Anspruchszinsen gutgeschrieben. Gutschriften aus der Umsatzsteuerveranlagung 2022 werden ebenfalls verzinst.
Letzte Möglichkeit der (elektronischen) Antragstellung auf Vorsteuererstattung von in anderen EU-Ländern angefallenen Vorsteuern
Der Erstattungszeitraum umfasst mindestens drei Monate und maximal ein Kalenderjahr. Zu beachten sind die Mindesterstattungsbeträge (€ 50 im Kalenderjahr, € 400 im Quartal). Bitte informieren Sie sich vorher über die im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen für einen Vorsteuerabzug. So sind beispielsweise in vielen EU-Mitgliedsstaaten Verpflegungskosten, Bewirtungsaufwand, Hotelkosten und PKW-Aufwendungen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen und daher auch nicht erstattungsfähig.
Pflicht-Arbeitnehmerveranlagung 2022
Alle Arbeitnehmer und Pensionisten, die entweder von mehreren Arbeitgebern oder pensionsauszahlenden Stellen Bezüge erhalten haben, oder bei denen ein Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag/ erhöhter Pensionistenabsetzbetrag / erhöhter Verkehrsabsetzbetrag zu Unrecht berücksichtigt wurde, müssen bis zum 30.9.2023 eine Arbeitnehmerveranlagung (L1) einreichen.
Rückwirkende Umgründungsvorgänge
Um in den Genuss der Vorteile des Umgründungssteuerrechts zu kommen, sind rückwirkende Umgründungen zum Stichtag 31.12.2022 bis spätestens 30.9.2023 beim Firmenbuch bzw beim zuständigen Finanzamt anzumelden.
Firmenbuch - Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2022
Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 sind elektronisch beim Firmenbuch einzureichen und offenzulegen.
Wer es nicht schafft, fristgerecht einzureichen, dem droht eine automatische Zwangsstrafe von mindestens € 700 pro Geschäftsführer (Vorstand) und Gesellschaft sowie alle zwei Monate weitere automatische Zwangsstrafen bis der Jahresabschluss beim Firmenbuch hinterlegt ist. Bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften erhöht sich die Zwangsstrafe im ordentlichen Verfahren auf das Dreifache, also mindestens € 2.100 pro Organ und Gesellschaft. Bei großen Kapitalgesellschaften sogar auf das Sechsfache, also mindestens € 4.200 pro Organ und Gesellschaft. Bei Kleinstkapitalgesellschaften halbiert sich der Strafrahmen und beträgt € 350.
Hinweis: für die Fristeinhaltung ist das Einlangen bei Gericht relevant. Da es erfahrungsgemäß bei der elektronischen Einreichung durchaus zu Verzögerungen wegen Überlastung der Server kommen kann, empfiehlt es sich, einen Zeitpuffer einzuplanen.
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