Klientenportal


Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.

Aktuelle Steuernews 16.Apr..2025

Wichtige Termine 04-06 2025


APRIL 2025

1.4.2025:

  • Entfall der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
  • Erweiterung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos
  • Auslaufen der Bildungskarenz
  • Einführung einer vorläufigen Mietpreisbremse für 2025
  • Anhebung Gebühren für Wetteinsätze
  • Anhebung Tabaksteuer
  • Anhebung der Gerichtsgebühren um 23 %

30.4.2025:

  • Einreichung der Steuererklärungen 2024 in Papierform ohne steuerliche Vertretung
  • Meldung land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten bei der SVS
  • EU-OSS für das 1. Quartal 2025 - Meldung und Zahlung

MAI 2025

15.5.2025: 

  • UVA für das 1. Quartal 2025 – Meldung und Zahlung

JUNI 2025

30.6.2025:

  • Einreichung der Steuererklärungen 2024 via FinanzOnline ohne steuerliche Vertretung
  • Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug
  • Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können bis 30.6.2025 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2024 stellen. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar!
  • Hingegen ist im Falle möglicher Vorsteuererstattung österreichischer Unternehmer im Drittland (z.B. Serbien, Schweiz, Norwegen) die nationale Rechtslage im Einzelfall zu prüfen. Die Frist zur Antragstellung beträgt ebenfalls bis zu 6 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres (analog der in der VO 279/1995), was damit begründet ist, dass die Vorsteuererstattung im Drittland nur bei Reziprozität zulässig ist.
  • Firmenbucheinreichung des Jahresabschlusses kleiner GmbHs, GmbH & Co KG und sonstiger kleiner kapitalistischen Personengesellschaften (Jahresumsatz bis zu € 70.000) in strukturierter Form erspart die Eintragungsgebühr.

WICHTIG: Bei Fragen antworten Sie bitte nicht auf diese E-Mail-Adresse, sondern senden Sie E-Mails direkt an Ihren für Sie zuständigen Steuerberater oder Sachbearbeiter. Dies garantiert, dass Ihre Anfrage schnellstmöglich von Ihrem persönlichen Berater bearbeitet werden kann.


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