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Aktuelle Steuernews 27.Mai.2025

Wichtige Termine 06 2025

JUNI 2025

30.6.2025:

  • Voraussichtliche Verschärfung der Grunderwerbssteuer
  • Einreichung der Steuererklärungen 2024 via FinanzOnline ohne steuerliche Vertretung
  • Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug
  • Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können bis 30.6.2025 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2024 stellen. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar!
  • Hingegen ist im Falle möglicher Vorsteuererstattung österreichischer Unternehmer im Drittland (z.B. Serbien, Schweiz, Norwegen) die nationale Rechtslage im Einzelfall zu prüfen. Die Frist zur Antragstellung beträgt ebenfalls bis zu 6 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres (analog der in der VO 279/1995), was damit begründet ist, dass die Vorsteuererstattung im Drittland nur bei Reziprozität zulässig ist.
  • Firmenbucheinreichung des Jahresabschlusses kleiner GmbHs, GmbH & Co KG und sonstiger kleiner kapitalistischen Personengesellschaften (Jahresumsatz bis zu € 70.000) in strukturierter Form erspart die Eintragungsgebühr.
  • Mit Ende Juni müssen gemäß dem neuen Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit (BaFG) alle Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher so anpassen, dass sie für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Einschränkungen, vollständig zugänglich sind. Kleinstunternehmen sind von vielen Anforderungen befreit, es sei denn, sie handeln im Auftrag öffentlicher Stellen.

WICHTIG: Bei Fragen antworten Sie bitte nicht auf diese E-Mail-Adresse, sondern senden Sie E-Mails direkt an Ihren für Sie zuständigen Steuerberater oder Sachbearbeiter. Dies garantiert, dass Ihre Anfrage schnellstmöglich von Ihrem persönlichen Berater bearbeitet werden kann.


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