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Aktuelle Steuernews 17.Dez..2020

Lockdown-Umsatzersatz für 12/2020

Lockdown-Umsatzersatz für 12/2020

Der Lockdown-Umsatzersatz wird bis 31.12.2020 verlängert. Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020, also von 7.12. bis 31.12.2020, soll den betroffenen österreichischen Unternehmen 50% ihres Umsatzes ersetzt werden. Die Umsatzdaten werden anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet  Als Berechnungsgrundlage gelten die Umsätze des Dezembers 2019. Die Mindesthöhe von € 2.300 und die Deckelung von € 800.000 sollen auch bei dieser Maßnahme gelten, gegebenenfalls unter Verringerung von bestimmten anderen COVID-19-Förderungen.
Der Antrag kann ab 16.12.2020 bis 20.1.2021 über FinanzOnline gestellt werden kann. Es gilt keine automatische Verlängerung des Novemberumsatzersatzes.
Die unterschiedliche Höhe des Ersatzes, nämlich 50% für Dezember dagegen 80% für November, wird seitens des BMF so begründet, dass einerseits im November die doppelten Gehälter ausbezahlt werden und anderseits der Dezember in sehr vielen Bereichen die umsatzstärkste Zeit ist.

Wichtigste Eckpunkte für Gastronomie, Tourismus, sowie zahlreiche Veranstaltungs- und Freizeitbetriebe:
•    Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020 werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 50% ihres Umsatzes ersetzt.
•    Antrag wie bisher über FinanzOnline, die Antragstellung ist bis 15.1.2021 möglich.
•    Als Berechnungsgrundlage werden die Umsätze von Dezember 2019 herangezogen.
•    Gleichzeitig ist der Verlustersatz bis zu 3 Mio. Euro ebenso seit 16.12.2020 über FinanzOnline beantragbar.
•    Dabei können Verluste, die zwischen 16.9.2020 bis 30.6.2021 anfallen, entweder vorausprognostiziert oder im Nachhinein ersetzt werden.
•    Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70% ihres Verlustes, kleine und Kleinst-Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter) bis zu 90% ihres Verlustes des Vergleichszeitraumes.

Die Gastronomie, Hotels und weitere Beherbergungsbetriebe müssen allerdings bis 7.1.2021 geschlossen bleiben. Für die ersten Jännertage, in denen nach aktuellem Stand Hotels und Gastronomie geschlossen bleiben, können die Unternehmen nur den Fixkostenzuschuss beantragen.

Weitere Details finden Sie in unserem Artikel vom 23.11.2020.

FAQ | BMF

Überblick Antragsberechtigung Umsatzersatz

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