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Aktuelle Steuernews 26.März.2020

Härtefall-Fonds: Phase 1 - Soforthilfe - Beantragung bis 17.4. möglich

Der Antrag für die Phase 1 ist bis 17.4. möglich, danach beginnt am 20. April die Phase 2, wo die Einreichung bis Ende 2020 möglich sein soll.

Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro ist eine rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise.

In der aktuell laufenden Phase 1 des Härtefall-Fonds werden Selbstständige, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten unterstützt. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss iHv EUR 500 bzw. 1.000 und muss nicht zurückgezahlt werden.

Hinweis: Phase 2 des Härtefall-Fonds startet am 20.4.2020 und umfasst einen erweiterten Bezieherkreis, sodass deutlich mehr UnternehmerInnen Geld aus dem Fonds erhalten werden.

1.) Wer kann einen Antrag stellen:

Folgende Gruppen können für die Phase 1 Anträge stellen:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie zB Vortragende, Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (zB im Gesundheitsbereich)

Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird über die Agrarmarkt Austria abgewickelt. Die Antragstellung für Non-Profit-Organisationen ist derzeit Gegenstand politischer Verhandlungen.

2.) Notwendige Unterlagen zur Antragstellung

Für die Beantragung der Soforthilfsmaßnahme der Bundesregierung aus dem Härtefonds für Kleinunternehmer, brauchen Sie folgende Unterlagen:

  1. Ihren WKO-Benutzeraccount, falls vorhanden.
  2. Ihre persönliche Steuernummer (XX - XXX/XXXX)
  3. Ihre KUR ODER GLN: Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensservice-Portals (USP). Nach dem Login im Unternehmensservice-Portal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“.
    Weiters können Sie die KUR auch unter diesem Link ermitteln:
    https://www.ersb.gv.at/ersb/faces/ErsbMain.xhtml
    Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten.
    WKO-Mitglieder können die GLN auch über das Firmen-ABC abrufen: firmen.wko.at
    Weitere Informationen zur KUR und GLN finden Sie auf der WKO-Seite: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html#heading_kur_gln
  4. Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen.
  5. Halten Sie bitte auch Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation bereit.

Anträge für die Phase 1 sind seit 27.3.2020 bzw. bis zum 17.4.2020 möglich.

Die Anmeldung erfolgt über die Homepage der WKO: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

Hier können Sie die gesamte Härtefall-Fonds - Förderrichtlinie abrufen.

Laut WKO sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung, sollten Fragen oder Probleme auftauchen.

Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund.

Quelle: WKO

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