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Aktuelle Steuernews 03.Jul.2024

Handwerkerbonus: Unterstützung für Heimwerker und Bauwirtschaft

Förderfähige Maßnahmen

Arbeiten zu Hause: Unterstützung gibt es für Renovierungen, Erhaltungsmaßnahmen, Modernisierungen, und Erweiterungen des privat genutzten Wohnraums.
Beispiele: Vom Ausmalen und Fliesenlegen bis hin zu größeren Arbeiten wie Dachdecker-, Installateur- und Baumeisterarbeiten.


Bedingungen

Zeitraum: Maßnahmen müssen zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 durchgeführt werden.
Rechnungsstellung: Eine Schlussrechnung gemäß § 11 Umsatzsteuergesetz ist erforderlich, wobei die Arbeitskosten separat ausgewiesen sein müssen.
Antragsberechtigung: Nur natürliche Personen können den Bonus beantragen, unabhängig vom Nutzungstitel (Eigentum, Miete, etc.).


Förderhöhe

Prozentsatz: 20% der förderbaren Kosten ohne Umsatzsteuer (Nettobeträge) werden gefördert.
Minimale Kosten: Die Mindestgrenzeje Schlussrechnung beträgt € 250.
Maximale Förderung:
2024: Bis zu € 10.000 an förderbaren Kosten, maximaler Bonus € 2.000.
2025: Bis zu € 7.500 an förderbaren Kosten, maximaler Bonus € 1.500.
Anzahl der Anträge: Pro Kalenderjahr und Förderwerber kann nur ein Antrag gestellt werden,jedoch können mehrere Rechnungen kombiniert werden.


Antragstellung

Startdatum: Antragsphase beginnt am 15. Juli 2024.
Online-Portal: Anträge werden online über www.handwerkerbnniJs.ov.at gestellt.
Identifikation: Anmeldung erfolgt mittels ID Austria oder durch Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises.


Der Handwerkerbonus bietet eine wertvolle Unterstützung für all Jene, die ihre Wohnräume verschönern oder modernisieren möchten und gleichzeitig die heimische Bauwirtschaft stärken wollen.

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