Steuervergleichsrechner

Hinweise:
Es wird die Lohn- bzw Einkommensteuer für die Jahre 2008 und 2009 ausgehend von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage ermittelt.

Punkt A: Hier wird ausgewählt, welche Steuerart ermittelt wird.
1) nicht selbständig = Lohnsteuer
2) selbständig = Einkommensteuer

Punkt B: Zur Berechnung der Lohnsteuer besteht die Möglichkeit, die monatliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage direkt bei Schritt C einzugeben. Diese entnehmen Sie Ihrer monatlichen Lohn- bzw Gehaltsbescheinigung. Wenn Ihnen Ihre Lohnsteuerbemessungsgrundlage nicht bekannt ist, kann diese unter Schritt B ermittelt werden.

Punkt C: Zur Berechnung der Einkommensteuer geben Sie das zu versteuernde Jahreseinkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 ein.

Die Berücksichtigung der Negativsteuer sowie des Kinderfreibetrags einschließlich der Splitting-Variante erfolgt im Zuge der Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuerveranlagung und nicht bei der laufenden Lohnabrechnung.