VfGH kippt Schenkungssteuer
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach der Erbschaftssteuer nun auch die Schenkungssteuer aufgehoben. Die derzeitige Gestaltung der Steuer ist nach Ansicht der Höchstrichter verfassungswidrig, weil sie - wie auch die Erbschaftssteuer - auf Basis von jahrzehntealten Einheitswerten berechnet wird. Die Regierung hat nun bis 31. Juli 2008 Zeit, das Gesetz zu reparieren. Sollte das nicht passieren, tritt die Schenkungssteuer außer Kraft.
Ähnliche Argumentation
Die Begründung der Verfassungsrichter für die Aufhebung der Schenkungssteuer entspricht im Wesentlichen den bereits im März gegen die Erbschaftssteuer vorgebrachten Argumenten.
Die Steuer werde auf Basis von unsachlichen Bewertungskriterien festgesetzt, weil die zur Berechnung herangezogenen "Einheitswerte" von Grundstücken nicht geeignet sind, die reale Wertentwicklung der betreffenden Grundstücke angemessen abzubilden.
Nur Berechnung problematisch
Die von der Bundesregierung vorgebrachten Argumente konnten die Bedenken der Verfassungsrichter nicht entkräften. Die Regierung hatte argumentiert, dass die Schenkungssteuer für ein geschlossenes Steuersystem "geradezu notwendig" sei. Dem halten die Verfassungsrichter entgegen, dass der VfGH keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Steuer an sich habe (sondern lediglich gegen die Berechnung auf Basis der veralteten Einheitswerte, Anm.).
Wird nicht ersatzlos gestrichen
Anders als bei der Erbschaftssteuer, die 2008 ausläuft, weil die ÖVP eine Reparatur des Gesetzes verweigert hat, sind sich SPÖ und ÖVP jedoch einig, dass die Schenkungssteuer nicht ersatzlos auslaufen kann.
Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter (SPÖ) befürchtete zuletzt unerwünschte "Dominoeffekte". Das Problem: Wenn die Schenkungssteuer Ende Juli 2008 ausläuft, könnten beispielsweise Unternehmer Firmenanteile an einkommenslose Familienmitglieder "verschenken", um selbst weniger Einkommensteuer zu bezahlen.
Eine Reparaturmöglichkeit, die im Ministerium laut "Wiener Zeitung" diskutiert wird, wäre, dem Gesetz eine achte Einkunftsart (Schenkungen) hinzuzufügen und Schenkungen mit einer - verminderten - Einkommensteuer zu belegen. Die Schenkungssteuer brachte dem Staat in den vergangenen Jahren jeweils mehr als 130 Mio. Euro.
ORF Homepage 22.06.07

