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Steuertipps für alle Steuerpflichtigen

06.11.2008

Steuertipps für alle Steuerpflichtigen

 

Sonderausgaben bis maximal 2.920 € (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2008 bezahlen

Die üblichen (Topf-)Sonderausgaben dürfen als bekannt vorausgesetzt werden (Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung; junge Aktien und Genussscheine; Wohnbauaktien und Wohnbauwandelschuldverschreibungen, deren Erträge überdies bis zu 4 % des Nominales weiterhin KESt-frei sind). Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der persönliche Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.920 € auf 5.840 €. Ab drei Kinder erhöht sich der Sonderausgabentopf um 1.460 € pro Jahr. Allerdings wirken sich die Topf-Sonderausgaben nur zu einem Viertel einkommensmindernd aus. Ab einem Einkommen von 36.400 € vermindert sich auch dieser Betrag, ab einem Einkommen von 50.900 € stehen überhaupt keine Topf-Sonderausgaben mehr zu.

 

 

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag

Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen und neben dem „Sonderausgabentopf“ sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar.

 

 

Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag

Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind auch bestimmte Renten (zB Kaufpreisrenten nach Ablauf bestimmter steuerlicher Fristen, vom Erben zu bezahlende Rentenlegate) sowie Steuerberatungskosten.

Kirchenbeiträge sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 100 € begrenzt.

 

 

Spenden als Sonderausgaben

Spenden an bestimmte begünstigte Organisationen (insbesondere Forschungs- und der Erwachsenenbildung dienenden Lehreinrichtungen, Universitäten, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt etc) sind nicht mit einem absoluten Höchstbetrag, sondern mit 10 % des Vorjahreseinkommens begrenzt.

 

 

Spenden von Privatstiftungen

Spendenfreudige Stifter bzw Stiftungsvorstände können für die vorstehend genannten begünstigten Spendenempfänger auch KESt-frei aus dem Vermögen der Stiftung spenden.

 

 

Außergewöhnliche Belastungen noch 2008 bezahlen

Außergewöhnliche Ausgaben zB für Krankheiten und Behinderungen (Kosten für Arzt, Medikamente, Spital, Betreuung), für Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte können, soweit sie von der Versicherung nicht ersetzt werden, im Jahr der Bezahlung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Steuerwirksam werden solche Ausgaben jedoch erst dann, wenn sie insgesamt einen vom Einkommen und Familienstand abhängigen Selbstbehalt (der maximal 12% des Einkommens beträgt) übersteigen. Bestimmte außergewöhnliche Belastungen (zB Behinderungen, Katastrophenschäden, Kosten der auswärtigen Berufsausbildung der Kinder) sind ohne Kürzung um einen Selbstbehalt absetzbar.

 

 

Spekulationsverluste realisieren

Wer im Jahr 2008 einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn (über die Freigrenze von 440 € hinaus) realisiert hat (bei Liegenschaften beträgt die Spekulationsfrist im Regelfall 10 Jahre, sonst 1 Jahr), sollte überprüfen, ob dieser nicht noch durch die Realisierung eines Spekulationsverlustes ausgeglichen werden kann. Zu diesem Zweck könnten zB Aktien, mit denen man derzeit im Minus ist und die in den letzten 12 Monaten erworben wurden, verkauft werden. Der so realisierte Spekulationsverlust kann dann mit den steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen des Jahres 2008 gegen verrechnet werden. Selbstverständlich hindert Sie niemand daran, die Aktien einige Tage später wieder zurück zu kaufen.

 

 

Prämie 2008 für Zukunftsvorsorge und Bausparen lukrieren

Wer als aktiv Erwerbstätiger heuer noch mindestens 2.165 € in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge investiert, erhält für 2008 die mögliche Höchstprämie von 9,5 %, das sind rd 205 €. Wer lieber in ein klassisches Sparprodukt investiert, sollte ans Bausparen denken: Für einen maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.000 € pro Jahr gibt es im Jahr 2008 eine staatliche Prämie von 40 €.