PRESSSITEMAP
Tips & News > Tax News > Archive

Wichtige Meldung für alle Einnahmen-Ausgaben-Rechner

16.10.2007

Aus gegebenem Anlass – vgl dazu auch unsere bisherigen Infos bzw Rundschreiben – und da es am 32.12.2007 auf jeden Fall zu spät ist empfehlen wir unseren Mandanten/innen welchen ihren Gewinn gemäß Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln (§ 4/3 Gewinnermittler/innen in den Einkunftsarten: Selbständige Arbeit – insbesondere Freiberufler, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft) den Kauf von „förderungswürdigen“ Anlagegütern beziehungsweise steuerbegünstigten Wertpapieren zu überlegen.

 Gefördert sind folgende Käufe:

-          „förderungswürdige“ Anlagegüter (Nutzungsdauer mind. 4 Jahre)
-          steuerbegünstigte Wertpapiere (gem. § 14 Abs. 5 Z 4 EStG)

bis spätestens 31.12.2007 iHv maximal 10 % des Jahresgewinnes (max. EUR 100.000,00; Behaltedauer mind. 4 Jahre).

Ausgenommen sind:

-          Gebäude und Mieterinvestionen
-          PKW, Kombi
-          Gebrauchte Wirtschaftsgüter
-          GWG

Die effektive Steuerersparnis beträgt bis zu 50 Prozent! Leider steht dieser Freibetrag für investierte Gewinne nach Ansicht der Finanzverwaltung bei vollpauschalierten Einnahmen-/Ausgabenrechnern/innen überhaupt nicht zu. Teilpauschalierte beziehungsweise berufsspezifisch pauschalierte Betroffene können jedoch bedenkenlos zugreifen.

Für genauere Auskünfte zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter (welcher das ideale Steuerzuckerl für Sie bereithält).

Ihr HFP-Team