Auf Grund der humanitären Katastrophe in Haiti wollen wir erneut auf die Absetzbarkeit der Spenden für Private und Unternehmen hinweisen (siehe auch HFP-Rundschreiben IV/2009).
• Im Rahmen der neuen, ab 2009 geltenden Spendenbegünstigung können Private und auch Unternehmen Spenden für die Hilfestellung in Katastrophenfällen im Ausmaß von bis zu 10% des Einkommens bzw Gewinnes des Vorjahres steuerlich absetzen. Voraussetzung ist, dass die Spenden an begünstigte Spendenorganisationen geleistet werden, die in einer von der Finanz geführten Liste aufscheinen (siehe aktuelle Spendenliste auf der BMF-Homepage unter www.bmf.gv.at, zB Caritas, Rotes Kreuz, etc.)
• Unternehmer können darüber hinaus seit 2002 zeitlich und betragsmäßig unbegrenzt alle Geld- und Sachspenden in Katastrophenfällen steuerlich als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie mit einem Werbeeffekt verbunden sind (zB durch mediale Berichterstattung, Eigenwerbung auf der eigenen Homepage, in Inseraten oder Rundschreiben).
Für Detailfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihre HFP Steuerberater


