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Arbeitslosenversicherung und Abfertigung für freie Dienstnehmer ab 1. 1. 2008

10.01.2008

Das Vorhaben, freie Dienstnehmer und Selbstständige stärker sozial abzusichern, wurde nunmehr von der Regierung umgesetzt.

Ab 01.01.2008 werden freie Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherung, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das System der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge (Abfertigung neu) einbezogen. Zudem sind freie Dienstnehmer ab 2008 arbeiterkammerzugehörig.

Durch die Anhebung des Krankenversicherungsbeitrages (für echte Dienstnehmer und freie Dienstnehmer 7,65%)  erhalten freie Dienstnehmer künftig auch Krankengeld.

Durch diese gesetzliche Änderung kommt es zu einer deutlichen Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge für freie Dienstnehmer (siehe unten stehende Tabelle):

Sozialversicherungsbeiträge 2008:

 

Dienstnehmeranteil

Dienstgeberanteil
(inkl. MV-Beitrag)

Gesamt

Gesamt
(bisher)

Angestellte

18,07%

23,36%

41,43%

(41,43%)

Arbeiter

18,20%

23,23%

41,43%

(41,43%)

Freie Dienstnehmer

17,62%

22,81%

40,43%

(31,30%)

 

Durch die Einbeziehung der freien Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherung, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das System der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge (Abfertigung neu) sowie der Arbeiterkammerpflicht kommt es zu einer wesentlichen Verteuerung dieser Dienstverhältnisse. Lediglich die sonstigen Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, U-Bahn-Abgabe und Kommunalsteuer – in Summe rd. 8% vom Bruttoentgelt) fallen für freie Dienstnehmer (vorläufig!) nicht an. Weiters gilt das Arbeitsrecht für freie Dienstnehmer nur eingeschränkt.

Ab 2008 werden Selbstständige, die nach dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, ebenfalls in das BMSVG (verpflichtend) einbezogen (Beitragssatz: 1,53 % der GSVG-Beitragsgrundlage). Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich freiwillig dafür entscheiden („Opting in Modell“).

Für selbstständig Erwerbstätige wird es ab 2009 die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung geben, wobei zwischen drei verschiedenen Beitragsgrundlagen gewählt werden kann.

Für Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.